Gebrauchte PV-Anlage - Berechnung der Abschreibungen

  • Hallo,


    ich kaufe derzeit in Haus mit einer 9 Jahre alten PV-Anlage 9kwh. Die folgenden Fragen stellen sich wegen unterschiedlicher Konditionen der Baufinanzierung.


    Es stellt sich die Frage, wenn ich die PV-Anlage eworben habe, wie hoch ich diese abschreiben darf.


    Versionen der Kaufverträge:


    Version 1 (PV Anlage wird als Inventar mit x€ verkauft)


    Ist dafür der x€ Betrag für die Abschreibungen relevant oder ein anderer?Falls ja: Muss dieser zwingend für die Abschreibungen herangezogen werden?



    Version 2 (PV Anlage wird mit verkauft, wird aber nicht mit x€ beziffert und extra als Inventar aufgeführt)


    Wie darf man hier dann Abschreibungen tätigen, in welcher Höhe?



    Beste Grüße und vielen Dank:)

  • Die PV ist kein Inventar sondern du kaufst ein Unternehmen bevorzugt in einem gesonderten Vertrag, den der Notar im Kaufvertrag des Gebäudes geeignet (das soll der Notar formulieren) berücksichtigt, damit er z.B. nur wirksam wird, wenn auch das Gebäude verkauft wird.

    Der Kaufpreis ist dann die Basis für die Abschreibung auf die Restnutzungsdauer (und beim Verkäufer eine Einnahme).

    Nebenbei - Das ist in der Regel umsatzsteuerfrei und natürlich fällt dafür auch keine Grunderwerbsteuer an.

    Nebenbei2 - wenn der Gesamtpreis fix ist, ist für dich als Kufer ein möglichst hoher Preis für die PV vorteilhaft (muß natürlich im Rahmen bleiben, sonst schätzt das Finanzamt) für den Verkäufer genau das Gegenteil, weil alles über dem Buchwert als Gewinn zu versteuern ist.

  • Die PV ist kein Inventar sondern du kaufst ein Unternehmen bevorzugt in einem gesonderten Vertrag, den der Notar im Kaufvertrag des Gebäudes geeignet (das soll der Notar formulieren) berücksichtigt, damit er z.B. nur wirksam wird, wenn auch das Gebäude verkauft wird.

    Der Kaufpreis ist dann die Basis für die Abschreibung auf die Restnutzungsdauer (und beim Verkäufer eine Einnahme).

    Nebenbei - Das ist in der Regel umsatzsteuerfrei und natürlich fällt dafür auch keine Grunderwerbsteuer an.

    Nebenbei2 - wenn der Gesamtpreis fix ist, ist für dich als Kufer ein möglichst hoher Preis für die PV vorteilhaft (muß natürlich im Rahmen bleiben, sonst schätzt das Finanzamt) für den Verkäufer genau das Gegenteil, weil alles über dem Buchwert als Gewinn zu versteuern ist.

    Ok, vielen Dank. Und wenn einfach das Haus inkl PV Anlage verkauft wird, ohne Angabe, wie viel die PV Anlage wert ist. Wie viel dürfte ich dann anschreiben?

    9,18kwh, Nov.2011 Inbetriebnahme, Kaufpreis 25.000€

    Dachte an 20.000€ auf ca. 11 Jahre

  • Schau dir mal die Seite des Forenmitglieds http://www.stefanrode.de/ (Downloads) an, da findest du auch eien Formel, wie man den Wert angemessen ermittelt.

    Dein Ansatz kommt mir etwas hoch vor und man sollte das Finanzamt nicht unnötig reizen.