Hallo,
ich kaufe derzeit in Haus mit einer 9 Jahre alten PV-Anlage 9kwh. Die folgenden Fragen stellen sich wegen unterschiedlicher Konditionen der Baufinanzierung.
Es stellt sich die Frage, wenn ich die PV-Anlage eworben habe, wie hoch ich diese abschreiben darf.
Versionen der Kaufverträge:
Version 1 (PV Anlage wird als Inventar mit x€ verkauft)
Ist dafür der x€ Betrag für die Abschreibungen relevant oder ein anderer?Falls ja: Muss dieser zwingend für die Abschreibungen herangezogen werden?
Version 2 (PV Anlage wird mit verkauft, wird aber nicht mit x€ beziffert und extra als Inventar aufgeführt)
Wie darf man hier dann Abschreibungen tätigen, in welcher Höhe?
Beste Grüße und vielen Dank