Die EEG Umlage liegt 2021 bei 6,5ct, davon 40% ergibt 2,6ct.
Sprich, mein von der neuen Anlage verbrauchter Strom kostet mich 10,6ct/kWh (inkl. EEG Umlage).
Meiner Meinung nach bringt die hin und her schieberei nix, solange die Einspeisevergütung weiter fällt.
Wenn Du Kleinunternehmer bist und den Strom privat verbrauchst, kommen dann nochmal dein Grenzsteuersatz auf die 6.5c als Lohnsteuer hinzu.
Wenn Du der Regelbesteuerung unterliegst, dann kommen nochmal 19% MwSt und auf beides Lohnsteuer auf 30c/kWh Entnahme, Teilstückkosten nennt es sich glaube ich, hinzu.
Auch hier wäre eine Vereinfachung anzustreben. Das ist ja schon fast absurd kompliziert für ein paar Module auf dem Dach. Ich erlebe es leider öfter im Kreis der Familie und Freunde. Die schauen in die Regularien per Webrecherche und winken direkt ab. “Zu kompliziert” heist es, “Gewerbeanmeldung”,”Marktstammregister”, “Zählertausch”, “Einspeisegenehmigung beim VNB”, “SMART-Meter”, “Steuerberater empfohlen”, “Umsatzsteuerverkehr mit monatlicher Vorsteuervoranmeldung”, etc. Trotz meiner Erläuterungen wird abgewunken. Und so bleiben beste Süddächer leer. Bei Aktien und Erträgen aus Kapitalanlagen hat man sich ja auch auf einen einheitlichen Steuersatz geeinigt. Dort ist das total simpel und könnte über den Stromanbieter geregelt werden. Man hat ja auch sonst nichts mit dem VNB zu tun. Zumindest für Kleinunternehmer würde das die Sache erheblich vereinfachen.
Ich würde ich die Zählerstände wie gehabt an den Stromanbieter melden. Die könnten Einspeisung, Erzeugung und Verbrauch erfassen und nach Einspeisetarif gemäß einer Bescheinigung auf den “Gewinn” Quellensteuer erheben und abführen. Das ist ja keine komplizierte Sache.
In der Steuererklärung würde man dann nur noch die Anlage abschreiben.
Wäre halt doof, wenn man unter 25% ESt. bezahlt. Dann legt man damit drauf.