Hallo,
es ist beabsichtigt, eine PV-Anlage (ca. 18 kWp) auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses (Eigentumswohnanlage) zu errichten. Finanziert werden soll das ganze aus der inzwischen angesparten Instandhaltungsrücklage, die momentan nur zu ca. 3,5 % verzinst wird. Durch die Investition in die Anlage läßt sich voraussichtlich ein bedeutend höherer Ertrag (ohne nennenswertes Risiko) erwirtschaften, der dann den Eigentümern z.B. durch Aussetzung der bisher zu zahlenden Instandhaltungspauschale zugute kommen kann.
Was ist hierbei zu beachten?
Ich denke insbesondere daran, welche rechtliche Konstuktion zu wählen ist - müssen die Eigentümer eine GbR gründen - oder kann dies alles über die Hausverwaltung geschehen? Wie verhält es sich mit der Versteuerung der Erträge?
Vielen Dank im voraus!