Hallo liebes Forum,
ich habe mir hier viele Beiträge zum Thema Steuern durchgelesen und auch die FAQs inklusive Finanztip usw.
Dennoch bleiben ein paar Fragezeichen übrig und ich hoffe sehr es kann mir hier geholfen werden.
Unsere Anlage wurde mitte Oktober auf dem Dach installiert. Die Fertigstellung inklusive Speicher und Wallbox erfolgte letzte Woche.
Wir laufen noch im "Testbetrieb", der Netzbetreiber war noch nicht da, um den Zähler zu tauschen. Also noch keine offizielle Inbetriebnahme.
Anmeldung im
MaStR ist bereits erfolgt und bestätigt.
Ich habe verstanden, dass folgendes zu tun ist:
ELSTER Zugang usw -> check
• Beim Finanzamt anmelden indem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
schickt?
Hierbei ergibt sich die Frage nach dem Start der unternehmerischen Tätigkeit.
Kann ich einfach 1.12.2020 schreiben oder habe ich einen Vorteil z.B: 2 Monate zurück zu datieren. (dann die USt-VA der letzten 2 Monate direkt nachreichen?)
Die Rechnung des Solarteurs ist vorliegend und kann als Nachweis und zum Ziehen der Vorsteuer auch mitgeschickt werden.
Hierbei haben mich andere Forenbeiträge verunsichert bzgl. " bis Januar warten und dann erst die Vorsteuer ziehen" usw.)
Ich habe die Rechnung jetzt erhalten und will mich jetzt auch sofort beim Finanzamt melden, ich weiß etwas zu spät
• ist es überhaupt noch möglich die MwSt in 2020 zurück zu bekommen? Ist ja schon Dezember
• ich habe gehört, dass mit der ersten monatliche Umsatzsteuervoranmeldung automatisch die Erstattung der MwSt erfolgt? Stimmt das so? Dann würde es ja, falls überhaupt möglich, Sinn machen zurück zu datieren.
Liebe Grüße