Hallo Foristen,
ich mach mal ein neues Thema auf.
Vor der nächsten Umsatzsteuererklärung graust mir ja schon, da gibt es vermutlich einiges von den monatlichen Voranmeldungen "geradezubiegen".
Das gibt noch viel Arbeit mit viel Chaos!
Nun zu ein paar konkreten Fragen bzw. Anfrage nach Tipps:
Stromverkauf an Dritte in 2020:
Welche Mehrwertsteuersatz ist denn anzuwenden? Ich habe am 1.7. eine Zwischenablesung vorgenommen. Richtig wäre es vermutlich bei der ersten Jahreshälfte 19% anzusetzen und für die zweite Jahreshälfte 16%, oder? Wenn ich jetzt die Rechnung für die erste Jahreshälfte stelle mache ich das mit 19% obwohl derzeit 16% gelten? Wenn ich Anfang 2021 die zweite Jahreshälfte in Rechnung stelle nehme ich dann 16% bei geltenden 19%? Wenn ich nur eine Jahresrechnung stelle, welchen Satz nehme ich da? (Da bin ich ja gespannt was mein Stromversorger bei meiner Stromrechnung macht).
Ähnliches gilt für Dachpachtzahlungen, ich zahle Ende Dezember die Pacht für 2020. Welcher Umsatzsteuersatz?
Über Tipps und Anregungen würde ich mich freuen!