Hallo!
Da das PV Fieber ja noch nicht heilbar ist, quasi PV corona! hab ich folgende Frage!
Vorraussetzungen:
HAK verträgt 135kw Einspeisung
1. 99,96kwp vorhanden
2. diese werden mit 60 und 36 kw Huawei WR behandelt also 96 kw Wirkleistung
3. Ost- West Ausrichtung mit 14 Grad Dachneigung
4. Bisher hat die Anlage max 90% der Wirkleistung der WR erreicht
5. IBN 02/2020
6. bisher keine Blindleistung notwendig, (ergo stille Reserven)
7. Wandlermessung
Vorhaben:
Den Hausanschluß bis auf die 135kw auslasten
Die WR besser Auslasten, also mit mehr KWP befeuern
Plan:
- 40 kwp neu bauen
- einen 33 KTLA ( 30 KVA Begrenzung zur Not)
- Direktmessung
- Volleinspeisung
- komplett neue Anlage unabhängig von der alten, IBN 02/21
diese Anlage muss an den vorhandenen RSE, also auch an den vorhandenen Logger
Frage:
muss die Anlage mit an den vorhandenen NA Schutz?
zusätzlich
-weitere 15kwp bauen und die zusätzlichen 2 Strings an die Vorhandenen 60er und 36er WR Klemmen, so das diese Besser Ausgelastet sind!
Das wäre eine Anlagenerweiterung der vorhandenen Anlage,
Vorteil keine AC - seitige Änderung! Da die Wirkleistung ( 96 kw) ja gleich bleibt, es kommt eben nur mehr Ertrag!
Frage :
wie wird das ganze Vergütungstechnisch behandelt?
IBN 02/21
55 kwp = neue Anlage
10kwp = vergütung 2/21
30 KWp = vergütung 2/21
15 Kwp =vergütung 2/21
oder 15kw Erweiterung
mit 10kwp und 5 kwp Vergütung
und 40 kwp neuanlage mit 10 kwp und 30kwp Vergütung
ich könnte auch 100kwp dazu bauen,( dann neuer Netzverknüpfungspunkt 2. HAK für 135 kw) wohl von mir zu bezahlen
wegen der geringeren Einspeisevergütung zwar noch rentabel aber deutlich schlechter bezahlt als die ersten 100kwp und auch schlechter bezahlt als die 55 kwp Zubau.
Was würdet Ihr machen?