Anlagen"Erweiterung" nach 13 Monaten, wie mit PV-Steuer berechnen?

  • Hallo Forum,


    ich betreibe seit 10.2019 eine 9,28 kWp Anlage an einem SE 17K WR auf meinem Hausdach.

    In 11.2020 sind nun weitere 6,46 kWp auf Carport/Schuppen dazugekommen, welche an den bestehenden WR angeschlossen wurden.

    Bei den Stadtwerken läuft die Erweiterung offiziell als neue Anlage, da INB länger als 12 Monate nach der ersten Anlage war (also keine EEG).


    Meine Steuerberechnung mache ich natürlich seit Beginn an mit PV-Steuer.

    Nun kommen folgende Fragen in PV-Steuer auf:

    Kann ich beide Anlagen in einer Datei berechnen oder muss ich für die neue Anlage eine eigene Jahresdatei starten?

    Hintergrund der Frage ist, dass ich bei der AfA-Berechnung stutzig geworden bin, da die Hilfe dazu sagt:

    "Achtung: Prüfen Sie genau, ob die zweite Investition nicht eine separate Anlage ist. Denn dann würde gel- ten: Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut ist nicht als Zugang, sondern als eigenständiges Wirt- schaftsgut zu erfassen. Holen Sie sich unbedingt fachmännischen Rat dazu ein!"


    Danke euch!

  • Alles in einer Datei machen, es ist eine Unternehmung.

    Den netto betrag der Erweiterung als Anlagenzugang im Jahr 2020 aufnehmen und über die Restlaufzeit der Anlage aus 2019 mit abschreiben.


    Normal die VSt aus der Rechnung zur Anlage über die UStVA ziehen.

  • Man kann versuchen, es so zu machen, wie es seppelpeter vorschlägt.


    Doof ist dann nur, wenn sich das FA weigert, dieses Verfahren zu akzeptieren und statt dessen eine separate Abschreibung für die 6.64 kWp fordert (Standpunkt: ein Unternehem mit zwei unterschiedlichen Invest.-Gütern).


    Ich rate dir deshalb, dich beim FA zu vergewissern, wie der Sachbearbeiter das haben will.


    Und wenn es auf 2 Anlagen hinausläuft, dann melde dich bei mir über Konversation.


    mfg

    Paulchen

    Der Versand der PV-Steuer-Programme wurde am 31.03.2023 eingestellt.

  • Paulchen Danke noch einmal für den Tipp mit dem Anruf beim Finanzamt. Habe ich heute gemacht und siehe da, die Sachbearbeiterin meint/glaubt, es ginge gar nicht anders, als die Abschreibung der beiden Anlagen(teile) separat zu machen, da die Abschreibung ja auch beim neueren Teil ein Jahr länger läuft.

    Fazit:

    Ich kann zwar die monatliche UStVA zusammen in einem PV-Steuer-Excelsheet berechnen, wohl aber nicht die getrennte Abschreibung.

    PN an dich geht gleich raus. Danke für deine Unterstützung!

    "Paulchen möchte nicht an Konversationen teilnehmen." ;)

  • Habe ähnlichen Fall. Eine Anlage 2009, eine 2019.

    Bis auf das Anlagenverzeichnis Teil 2 zur EUR ist das eine Anlage.


    Beim Anlagenverzeichnis (Teil 2) eine neue Zeile erzeugen und die PV Anlage 2 analog zur 1. Anlage eintragen.

    9,1kwp - Süd (2009)

    2,5kwp - Nord (2019)