Hallo,
leider bin ich zu spät auf dieses Forum gestoßen und das Kind ist leider schon etwas in den Brunnen gefallen.
Ich glaube, bei uns sind mehrere Dinge zusammen gekommen.
Daten: 4,48kwp, Batterie 6,6kwh - Anschaffungskosten insgesamt netto: 17.286,55€ - Mwst: 3.284,45€. GbR unter Ehegatten 50:50
Unsere Anlage ist 10/2019 in Betrieb gegangen. Die Vorsteuererstattung gab es - nach verzögerte Rechnungsanforderung vom FA - erst im Februar. Leider haben wir das Zuflussprinzip in der Est-Erklärung in diesem Fall nicht richtig berücksichtigt. Daher haben wir jetzt Liebesbriefe vom FA bekommen. Die Schreiben kann ich auch gerne einscannen und einstellen, wenn Bedarf besteht.
Wir haben 2 Bescheide erhalten. Der erste ist der Bescheid für die gesonderte und einheitliche Feststellung (A). Der Zweite für die Umsatzsteuer 2019. (B) Beide vom 18.11.2020.
A) Hier wird die Abschreibung reduziert. Wir haben die Einkommensteuererklärung über WISO gemacht und unter Anschaffungskosten in EÜR (wohl leider) die vollen Nettoanschaffungskosten (inkl. Batterie) eingetragen. Meinem Empfinden nach geht aus dem WISO-Programm an dieser Stelle nicht eindeutig hervor, dass man hier die Batterie aufgrund der Zuordnung Privatvermögen nicht mit einrechnen darf. Es erfolgt für "Neulinge" kein Hinweis "Sollten Sie..." o.ä.
Auf der Rechnung vom Installationsbetrieb war die Batterie nicht gesondert ausgewiesen. Die Zuständige beim FA hat aber einen fantastischen Wert abgezogen: "Eine vergleichbare Speicherbatterie kostet ungefähr 6.584,89 € netto. Daher belaufen sich die Anschaffungskosten auf 10.701,66 €" Laut Internet kostet die Batterie netto aber "nur" um die 3.800€.
Sollten wir hier Einspruch erheben oder nur eine Änderung der zugrunde gelegten Werte beantragen?
B1) Die von der Zuständigen ermittelte Vorsteuer im Bescheid zur Umsatzsteuer wurde anscheinend aus dem Feststellungsbescheid (A) übernommen. Wenn ich es richtig verstanden habe. Hier wurde die Umsatzsteuer aber aus den reduzierten Anschaffungskosten (10.701,66 €) errechnet. Müssten hier nicht die kompletten Anschaffungskosten aus PV und Batterie berücksichtigt werden, da Umsatzsteuer und nicht Ertragssteuer?
B2) Da wir, wie oben geschrieben über den Jahreswechsel gekommen sind mit Bezahlung / Erstattung, hätten wir richtiger Weise nur die Umst. als Ausgabe erfassen dürfen und in der Est 2020 kommt dann die Vorsteuererstattung als Einnahme?! Auch hier könnte WISO etwas mehr informieren, meiner Meinung nach - so nach dem Motto: "Für den Fall das.. " Aber hinterher...
Müssen wir dann gegen Bescheid (B) Einspruch einlegen, weil wir gegen Bescheid A Einspruch eingelegt haben bzw. eine Änderung beantragt haben?
Oder habe ich alles komplett falsch verstanden
Vielen lieben Dank im Voraus.
Marina
PS: die Zuständige beim FA Wolfenbüttel ist leider nicht im Hause und meine telefonische Anfrage wurde abgebügelt mit der Begründung: "Die hat das gemacht, die kann nur Auskunft geben!" Was man dann macht, wenn die mal länger ausfallen sollte...