Hallo zusammen,
bisher habe ich keine Kaskadenmessung. Meine kleine Geisha Wärmepumpe werkelt über den Haushaltszähler.
Ich versuche über tägliche Timer maximal viel Eigenstrom meiner 24 kWp PV Anlage zu verbrauchen.
Mit nächtlichen Timern nutze ich den günstigen aWattar Stromtarif.
Am dem 24. November gilt das KfW 440 Förderprogramm zur Bezuschußung privater Ladepunkte für Elektroautos mit 900€ pro Ladepunkt. Das Programm verpflichtet dazu, dass der Ladepunkt intelligent gesteuert werden können muss. Entweder in Leistung und oder in Zeit.
Es wird also einen Rundsteuerempfänger geben müssen. Und damit wahrscheinlich auch einen eigenen Zähler?!
Schließlich würde der Rundsteuerempfänger sonst meinen Haushaltsstrom ausknipsen.
Nun habe ich mich bei meinem Netzbetreiber Westnetz erkundigt, ob er das Recht zur Regelung des neu installierten Ladepunktes auch ausnutzen würden.
Die Antwort war überraschend. Scheinbar gibt es Infos (von der KfW?) an die Netzbetreiber, auf dass dann (m)ein Elektriker sowohl Rundsteuerempfänger als auch Zähler verbaut. Die Installationsarbeiten des Elektrikers werden übrigens ebenfalls gefördert.
Nach meinem Verständnis sind damit dann sowohl Wärmepumpe als auch Elektroauto über §14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtungen und könnten über einen separaten Stromtarif versorft werden.
Bisher hat sich ein Extrazähler für meinen gekauften Wärmepumpenstrom von ca. 2000 kWh kaum gelohnt. Doch in Kombination mit dem geplanten Elektroauto komme ich auf 5.000 kWh oder mehr Verbrauch für einen günstigen "§14a"-Wärmepumpenstromtarif mit separatem Zähler. Dieser kostet laut Verivox in Richtung 20 Cent pro kWh. Da komme ich mit aWattar nur selten hin. Schon gar nicht zu beliebiger Zeit. Wobei beliebig von den Schaltzeiten der Westnetz abhängt. Deren aktuelle Zeiten sehen bei Neuanschlüssen so aus:
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§ 14a EnWG besagt, dass wir die Zeiten, in denen Sie Strom laden können, netzdienlich steuern dürfen.
Aktuell bieten wir drei Zeitblöcke zum Laden eines Elektromobiles an:
15.45 Uhr – 16.30 Uhr und 19.30 Uhr – 07.30 Uhr am Folgetag
16.00 Uhr – 16.45 Uhr und 19.45 Uhr – 07.45 Uhr am Folgetag
16.15 Uhr – 17.00 Uhr und 20.00 Uhr – 08.00 Uhr am Folgetag
Wir arbeiten aber bereits daran, die Ladezeiten noch flexibler zu gestalten.
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Soweit ich mich erinnere, sind die Sperrzeiten für Wärmepumpenstrom bei der Westnetz weniger knapp.
Die Zeitintervalle sind für meine klein dimensionierte Wärmepumpe zu kurz. Es würde zu wenig Wärme erzeugt werden.
Hieße also, ich benötige eine Art Umschalter, der meine WP mit einer maximalen Stromaufnahme von 2kW (wie ein Wasserkocher) tagsüber auf den Haushaltsstrom schaltet, schließlich wären da dann auch PV Überschüsse zu erwarten. Nachts liefe die WP hinter dem Rundsteuerempfänger. Ist das rechtlich sauber möglich?
Hat sich hier schon jemand mit dem Themenkomplex beschäftigt?
Zu allem Überfluß versuche ich Anfang des Jahres noch eine nicht eigenverbrauchsbepreiste PV Anlage zu bauen. Doch käme die einfach an den Haushaltszähler, richtig?
Viele Grüße
Christian