Hallo,
ich habe vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. ich will nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, sondern die ersten 5 Jahre die Umsaztsteueranmeldungen abgeben, um die Vorsteuer für die Anfangsinvestitionen zu erhalten. Würde sich für mich finanzell lohnen. So weit ich weiß, muß ich zum Betreiben einer Photovoltaikanlage kein Gewerbe anmelden. Meine Frage: wäre es korrekt unter Punkt 1.4 - Art der Tätigkeit: "Betrieb einer Photovoltaikanlage" (zeile 24) und unter Punkt 3.1. Voraussichtliche Einkünfte aus: "selbständiger Arbeit" (Zeile112) einzutragen?