Anmeldung Finanzamt ohne Gewerbe

  • Hallo,

    ich habe vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. ich will nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, sondern die ersten 5 Jahre die Umsaztsteueranmeldungen abgeben, um die Vorsteuer für die Anfangsinvestitionen zu erhalten. Würde sich für mich finanzell lohnen. So weit ich weiß, muß ich zum Betreiben einer Photovoltaikanlage kein Gewerbe anmelden. Meine Frage: wäre es korrekt unter Punkt 1.4 - Art der Tätigkeit: "Betrieb einer Photovoltaikanlage" (zeile 24) und unter Punkt 3.1. Voraussichtliche Einkünfte aus: "selbständiger Arbeit" (Zeile112) einzutragen?

    30x355 Wp Qcell mit Plenticore Pl. 8.5 (IBN 11/20) & 18x405 WP JinkoSolar mit Piko IQ 5.5 (IBN 11/22), KSEM, - SO - DN 38% -

  • Ich hab bei 1.4 auch "Nachname / PV" angegeben, bei 3.1 "0 Euro" , bin nicht so gut im schätzen und denke es kommen dunkle Zeiten :)

    Gewerbe hab ich auch keins angemeldet.


    Wie lange hat das bei euch gedauert bis die Rückmeldung kam ?


    Status bei mir :

    PV ist installiert (Anfang November 2020) , Rechnung habe ich bereits, IBN am 2.1.2020.

  • bisher hab ich das Formular noch nicht abgegeben.

    Auf dieser Seite hier die ich vorhin hier gesehen habe ist ein Beispiel im Download.

    Bei 3.1 wird nichts eingetragen.


    jo, die Zellen sind auf dem Dach, noch ein bisschen Verteilerarbeit und ich hoffe ich kann

    nächste Woche anmelden. Da meld ich mich nochmal in nem andern fred.

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  • Zitat

    Bei 3.1 wird nichts eingetragen.

    Das ist nicht korrekt!


    In dem Muster sind dort bnatürlich keine Einträge zu finden - :ironie:wahrscheinlich vorsorglich, damit Unbedarfte nicht einfach Zahl für Zahl ins eigene Formular übernehmen....


    Du wirst ja aber wohl selbst wissen, in welcher Kategorie du Einkünfte hast und wie hoch die ungefähr sind.

    Das Finanzamt will diese Auskünfte, ich vermute, wahrscheinlich um eventuelle Vorauszahlungen ansetzen zu können.


    Dies wird beim "normalen PVA-Betreiber aber niemals der Fall sein...


    mfg

    Paulchen

    Der Versand der PV-Steuer-Programme wurde am 31.03.2023 eingestellt.

  • Wie oben schon geschrieben braucht das FA einen Anhaltspunkt um ggf. steuerliche Vorauszahlungen festzusetzen.

    Wenn keine Nachzahlungen von 400€ zu erwarten sind werden normalerweise keine Vorauszahlungen festgelegt.


    Das bedeutet mit Spitzensatz 42% wäre ein zu versteuernder Gewinn von ca. 1000€ fällig.

    Schreib 100€ rein und alles passt fürs Erste.

    Auch 500€ könntest du angeben wenn du aber sowieso schon jedes Jahr ca. 300€ Steuern nachzahlen musstest wird man dir evtl. mitteilen das du ab jetzt evtl. 100€ Steuern je Quartal voraus entrichten musst.


    Das ist die Fürsorge des FA um dich nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu stürzen wenn du plötzlich 500 oder gar 1000€ Steuern nach der Jahressteuererklärung nachzahlen müsstest. :ironie:

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))