...
Du hast jetzt das Rad nicht neu erfunden.
...
Wie kommst Du jetzt auf die Idee, ich könnte meinen, ein Rad erfunden zu haben?
...
Du hast jetzt das Rad nicht neu erfunden.
...
Wie kommst Du jetzt auf die Idee, ich könnte meinen, ein Rad erfunden zu haben?
Es gibt Neuigkeiten. Netze BW hat uns huete schriftlich mitgeteilt, dass unser "Netzverknüpfungspunkt feststeht und bis 09.06.2021 reserviert ist". Soweit so gut dnek ich mir.
Dann heißt es in dem Schreiben weiter:
ZitatAlles anzeigenNetzsicherheitsmanagement / Einspeisemanagement
Ihre Erzeugungsanlage ist in das Netzsicherheitsmanagement einzubinden, welches unter anderem für das
sogenannte Einspeisemanagement gemäß § 9 EEG erforderlich ist. Ihre Erzeugungsanlage muss auf Basis der
uns derzeit vorliegenden Informationen mit einem Funkrundsteuerempfänger (FRE) für Erzeugungsanlagen
bis einschließlich 100 kW ausgestattet werden. Wir senden Ihnen mit diesem Schreiben einen Bestellauftrag
für diesen FRE zu. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur für Ihren Standort und diese angemeldete Erzeugungsanlage verwendet werden kann.
Jener §9 EEG 2017 sagt dazu:
ZitatBei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt können die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber wählen, ob sie ihre Solaranlage ebenfalls mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung (bspw. einem FRSE) ausstatten (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EEG 2017) oder ob sie die maximale Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EEG 2017) .
Der nächste Absatz in dem Schreiben der Netze BW lautet dann
ZitatAlles anzeigenHinweis bei Verstoß gegen das Einspeisemanagement
Sofern Ihre Erzeugungsanlage zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 1 bzw. 2 EEG
(Einspeisemanagement/Lastgangmessung/Begrenzung auf 70%) verpflichtet ist, diese aber nicht eingehalten
werden, verringert sich der als Grundlage für die Ermittlung der Förderhöhe dienende anzulegende Wert solange
auf den monats- und energieträgerspezifischen Marktwert, bis die entsprechenden technischen Einrichtungen
nachgerüstet sind. Die entsprechenden Energiemengen verbleiben dennoch in der vom Anlagenbetreiber
gewählten Veräußerungsform und können nicht anderweitig vermarktet werden. Bitte beachten Sie,
dass Sie uns ggf. aktiv über die Nachrüstung informieren müssen.
und somit geben Sie immerhin verschlüsselt den Hinweis, dass eine Begrenzung auf 70% nach §9 EEG 2017 möglich ist.
Kundenfreundlich ist anders, aber interessant!
Noch offen blieben meine Fragen nach Messkonzept hier im Thema und wer das festlegt, bzw ob mir dabei der Anlagenersteller hilft.
wieviel Kwp hat deine Anlage?
unter 30 kwp 70% oder RSE
über 30 kwp RSE
Vielen Dank, Burgenlaender für Deine Rückmeldunjg, das ist schon klar. Wir planen unter 30KWp und mit weichen 70% bei 23,68 KWp.
Als nächstes kommt jemand vom Anlagenbauer und macht eine Vor-Ort-Besichtigung und dann werden die Details gefixt.
Dann wird sich auch entscheiden, wieviele Module wir aufs Schuppendach bekommen, 20,25, oder 30 und damit ergibt sich dann auch die Generatorenleistung, zwischen 16,28 KWp und 27,38 KWp. In letzterem Fall müsste ich die Netze-BW noch über die leicht gewachsene generatoren-Leistung informieren.
Es kann heute durchaus finanziell besser sein auch bei unter 30kwp einen RSE zu nehmen und damit auch bei kleineren Anlagen mit 100% zu fahren.
das hängt vom Preis des RSE ab und von der Anlage selbst.
ein reines Süd Dach mit 23 kwp wurde ich bei einem RSE Preis von 150 Euro immer mit RSE fahren und die 70 % damit eliminiren!
einfach mal durchrechnen !
Ich habe ein Ost- und ein West-Dach mit DN36 und je 8,14 KWp sowie evt ein teilverschattetes Norddach mit DN15 und der restlichen Leistung.
Da bin ich schätzungsweise mit 70% besser bedient, oder?
Dan immer mit 70% .
da kommst du eh kaum drüber!
Vielleicht antizipiert dein VNB mit dem Schreiben auch schon mögliche Neuregelungen des geplanten EEG 2021 unter der Annahme, dass du nicht mehr 2020 ans Netz gehst.
Wenn es so kommt, wie aktuell in Planung, wäre ja Steuerungstechnik (Hier kommt wohl aktuell nur RSE in Frage, so lange SMGW noch nicht ausgerollt) ab 15 kWp verpflichtend. Dann fällt zwar 70 % Deckelung, was in deiner Konstellation mit Ost/West aber evtl. wenig hilft. Habe ähnliche Konstellation und hoffe, dass es nicht so kommt ...
Insofern wäre mal bis zur Beauftragung RSE ab, wie groß deine Anlage wird und wie dann die Gesetzeslage ist.
Ich würde alkerdings dein NAB auf bis 30 kWp erweitern/korrigieren, dann hast du Ruhe. Es ist ja nicht verboten, dann kleiner zu bauen.
Nachdem ich im Thema"EEG 2021 Beschlussfassung Bundestag und Bundesrat 17.+18.12.2020" eine grob geschätzte Aussage zur Profitibalität meiner beauftragten Anlage abgegeben hatte, wurde ich von Bento gebeten, mal meine Rentabilitätsrechnung vorzustellen.
Der Bitte will ich hier gerne nachkommen.
Ich habe für die Abschätzung folgende Quellen und Tools verwendet sowie die die folgenden Annahmen zu Grunde gelegt:
Damit habe ich in dem oben verlinkten Beitrag den Überschuss mit 18%17% deutlich unterschätzt und er ist in Wirklichkeit fast doppelt so hoch!
Natürlilch kann man jetzt einige Aspekte an der Rechnung und Abschätzung kritisieren
Unterm Strich rechnet sich die Anlage massiv und wie so oft: der Gewinn liegt im Einkauf! An den Dächern und am Ertrag kann ich wenig ändern, außer SINNvoll belegen. Aber im Einkauf spielt die Musik. Ich habe Angebote für das Haus alleine zwischen 1.057,56 EUR / KWp (bei 16,28 KWp) und 1.309,094 €/KWp (bei nur 14,04 KWp).
PV gibts noch immer geschenkt, den Gewinn (je nach Anlagengröße und steuerlichen Verhältnissen) gratis dazu. Ich verlinke deine Rechnung in den FAQ.