Guten Tag!
wir bauen aktuell ein Zweifamilienhaus (KfW 55) (in BaWü) mit meiner Schwester (die Wohnfläche ist nicht exakt gleich, sondern 43 zu 57).
wir haben von unserem Haushersteller gemeinsam eine PV Anlage mit Speicher dazu gekauft, denn uns wurde angekündigt, dass wir bei gemeinsamer Nutzung den externen Stromverbrauch für Wärmepumpe und Allgemeinstrom gering halten können.
zum Betrieb der PV wollen wir eine GbR gründen.
nun steht der Rohbau, die Anlage soll in den nächsten Wochen installiert werden aber der Elektriker behauptet, wir könnten die Anlage nicht gemeinsam nutzen bzw. auch nur für die Wärmepumpe oder den Allgemeinstrom.
dieser und weitere Artikel beschreiben genau unsere Situation, leider sind die Konsequenzen für die Messeinrichtungen/ Elektroinstallation nicht dargestellt: https://www.rechnerphotovoltai…ge-fuer-mehrere-wohnungen
Haushersteller und PV-hersteller haben nun folgende Lösung vorgeschlagen, die der Elektriker ebenfalls zurück gewiesen hat:
ein Hauptzähler (misst eingekauften und eingespeisten Strom) gegenüber dem Stromanbieter. nachgeschaltet 4 Zähler für die interne Abrechnung
1. Partei 1
2. Partei 2
3. allgemein
4. Wärmepumpe
uns ist bewusst, dass nicht abgelesen werden kann, wieviel Strom die Parteien über die PV und wieviel über Netzbetreiber verbrauchen. die Kosten würden wir dann nach Wohlfläche teilen.
nun ergeben sich folgende konkrete Fragen:
- ist ein Stromanschluss für ein Zweifamilienhaus (rechtlich) möglich?
- muss der Stromanschluss dann über die GbR laufen?
- gibt es eine alternative Schaltung, um möglichst viel eigenproduzierten Strom gemeinsam zu nutzen?
- kann man pro Partei doch den Strom unterscheiden? gibt es zb. "intelligente Zähler" die den Zugang von PV und externem Strom unterscheiden? oder können an anderen Stellen Zähler zwischengeschaltet werden?
- wo bekomme ich ggf. weitere fachkundige Beratung?
herzlichen Dank für jegliche Hilfe!