Über die geplante Vorgehensweise liegen mir die folgenden Vorgaben des neuen Gesetzes vor, der Text ist nicht von mir, nur die Hervorhebungen:
Alt-Anlagen-Betreiber sollen ab Neujahr drei Möglichkeiten haben:
- Sie können ihren kompletten Strom weiter an den Betreiber des örtlichen Stromnetzes liefern und bekommen dafür Minipreise.
Sie können den Strom selbst verbrauchen. Dann müssen sie die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zahlen, einen immerhin ermäßigten Satz von voraussichtlich 2,6 Cent pro Kilowattstunde. Wandert auch ein wenig Solarstrom ins öffentliche Netz, darf der Netzbetreiber diesen nicht abnehmen. Dann braucht der Anlagenbetreiber einen Vermarkter für diesen Strom und zusätzlich teure Messtechnik. Wer das vorhat, muss aufpassen: Das Einspeisen und Verkaufen von Strom kann schnell zum Zuschussgeschäft werden.
Sie können auch selbst Überschüsse vermarkten – an Nachbarn oder Mieter im eigenen Haus. Dann ist aber der volle Satz der EEG-Umlage zu berechnen, voraussichtlich 6,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021. Und einfach so geht das auch nicht: Altanlagen-Betreiber müssen teure Messtechnik installieren – auch die wird Kosten für die Stromkunden nach oben treiben.
Im geplanten Gesetz nicht vorgesehen ist die naheliegende Lösung: So viel Solarstrom wie möglich am Ort seiner Erzeugung zu nutzen – ohne administrative, kaufmännische und technische Hürden.