Da es mit den Handwerkern anders nicht durchfuehrbar war haben wir unsere Anlage dieses Jahr in 2 Schritten gebaut. Erst 9,x kWp und nach ein paar Monaten dann nochmal ~20 kWp dazu.
Bei der 2. Anlage wollte Netze BW ploetzlich einen Einspeisevertrag. Obwohl ich weiss, dass das Quatsch ist, habe ich mir die Muehe gemacht, ihn durchzulesen. Begruendung ist, dass gesetzlich diese Dinge nicht geregelt seien:
- technische Anschlussbedinungen
- Uebergabestelle
- Messkonzept
- Messpreise
- Abrechnungsmodalitaeten
Dabei steht sogar im Vertrag ausdruecklich drin, dass er fuer die Verguetung nicht gebraucht wird. Was allerdings perfide ist:
1) Das Formular mit den Angaben zur Besteuerung und Bankverbindung, das man schon kennt, wird als Anlage zum Vertrag mitgeschickt. Mit dem fetten Hinweis, es vollstaendig und mit dem Einspeisevertrag zurueckzuschicken. Es wird dazu eine 4-woechige Frist gesetzt. Hier versucht man offensichtlich Druck aufzubauen.
2) Der Einspeiser sichert laut Vertrag zu, dass die ins Netz gelieferte Energie ausschliesslich in der zuvor genannten Anlage (also der 20 kWp Erweiterung) erzeugt worden sei.
Natuerlich ist die Verguetung fuer die 2. Anlage niedriger, da sie spaeter in Betrieb ging. Dem entnehme ich, dass der VNB nach Unterschrift nur zum kleinen Tarif verguetet. Obwohl er ohnehin noch 0,x kWp dem anzulegenden Wert bis 10 kWp zuordnen muss, am Aufwand kann es also kaum liegen. Ich verstehe nicht, was das soll, das bezahlt er ja ohnehin nicht selbst sondern die anderen Verbraucher.
Also (erneut) die Warnung, so einen Kaese einfach nicht zu unterschreiben.
Auch hier war es offenbar die 2. Anlage, die zur Zusendung eines Einspeisevertrags gefuehrt hat. Ggf. FAQ-wuerdig pflanze