Hallo ich habe ein paar Fragen zum Thema: Wechsel von der Regelbesteuerung zur KUR:
Meine Anlage (ausgelegt auf 9,86 kWp) ging am 31.03.2016 ans Netz.
1) Ich bin mir jetzt unsicher, wann ich in die KUR wechseln kann. Mal habe ich gelesen, dass dies erst nach 5 Jahren bzw. 60 Monaten möglich ist, was das bei mir ab April 2021 wäre. Dann habe ich gelesen, dass es nur "komplette" Steuerjahre gibt, was heißen würde ich kann erst ab 01.01.2022 in die KUR. Dann hätte ich ja aber 9 Monate "unnötig" Umsatzsteuer gezahlt. Kann mir jemand sagen was nun stimmt bzw. Ob ich die 9 Monate Umsatzsteuer irgendwie zurück bekomme? Oder kläre ich das am besten mit dem Finanzamt?
2) In diesem Zusammenhang muss ich erwähnen, dass ich mit dem Gedanken spiele mir einen Speicher anzuschaffen. Würde dann die 5 Jahres- bzw. 60 Monatsfrist wieder bei 0 beginnen oder stimmt es, dass ich die Umsatzsteuer für den Speicher nur zurückerhalten hätte, wenn ich den Speicher damals gleich mit der Anlage installiert hätte und ich den Gedankengang in dieser Hinsicht vernachlässigen kann?
3) Wie beantrag ich den Wechsel in die KUR? Formlos oder gibt es einen Vordruck vom Finanzamt?
Danke schon mal im Voraus.