Von Regelbesteuerung in KUR wechseln

  • Hallo ich habe ein paar Fragen zum Thema: Wechsel von der Regelbesteuerung zur KUR:


    Meine Anlage (ausgelegt auf 9,86 kWp) ging am 31.03.2016 ans Netz.


    1) Ich bin mir jetzt unsicher, wann ich in die KUR wechseln kann. Mal habe ich gelesen, dass dies erst nach 5 Jahren bzw. 60 Monaten möglich ist, was das bei mir ab April 2021 wäre. Dann habe ich gelesen, dass es nur "komplette" Steuerjahre gibt, was heißen würde ich kann erst ab 01.01.2022 in die KUR. Dann hätte ich ja aber 9 Monate "unnötig" Umsatzsteuer gezahlt. Kann mir jemand sagen was nun stimmt bzw. Ob ich die 9 Monate Umsatzsteuer irgendwie zurück bekomme? Oder kläre ich das am besten mit dem Finanzamt?


    2) In diesem Zusammenhang muss ich erwähnen, dass ich mit dem Gedanken spiele mir einen Speicher anzuschaffen. Würde dann die 5 Jahres- bzw. 60 Monatsfrist wieder bei 0 beginnen oder stimmt es, dass ich die Umsatzsteuer für den Speicher nur zurückerhalten hätte, wenn ich den Speicher damals gleich mit der Anlage installiert hätte und ich den Gedankengang in dieser Hinsicht vernachlässigen kann?


    3) Wie beantrag ich den Wechsel in die KUR? Formlos oder gibt es einen Vordruck vom Finanzamt?


    Danke schon mal im Voraus.

  • OK, das heißt für mich:


    1) Speicher: Ich rechne mir aus also einfach aus ob sich die Investition lohnt.

    2) Umsatzsteuererklärung: Ich mache sie also 2021 für 2020 und 2022 für 2021 ganz normal. Und erst 2023 für 2022 mache ich dann in dem Screenshot "NEIN".


    3) Wäre es dann sinnvoller gewesen die Anlage am 01.01. "starten" zu lassen? Dann hätte ich 9 Monate Umsatzsteuer gespart? Habe auch mal irgendwann und irgendwo gelesen, dass wenn man früher zur KUR wechselt man anteilig die zurückerstatte Umsatzsteuer auf den Kauf der Anlage zurückzahlen müsste. Stimmt das und was würde das in meinem Fall bedeuten: Wenn ich also im Jahr 2022 für das Steuerjahr 2021 auf KUR umstelle, müsste ich 3/60 von der Umsatzsteuer die ich zurückerhalten habe (2600€) zurückbezahlen (130€) würde aber 9 Monate Umsatzsteuer sparen. Bei geschätzten 240€ wären das 180€. Hätte ich also 50€ gespart und müsste im Jahr darauf nicht mehr dran denken auf die KUR umzustellen. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

  • Wenn ich also im Jahr 2022 für das Steuerjahr 2021 auf KUR umstelle, müsste ich 3/60 von der Umsatzsteuer die ich zurückerhalten habe (2600€) zurückbezahlen (130€) würde aber 9 Monate Umsatzsteuer sparen.

    Stimmt, bei vorzeitigem Wechsel müsstes du für die 3 Monate ca. 130€ zurückzahlen.

    Die Umsatzsteuer ist normalereweise ein Durchlaufposten d.h. sparen würdest du nur die USt auf ueWA (= Eigenverbrauchswert).

    Bei geschätzten 240€ wären das 180€

    Bei 240€ müsstest du ca. 5.000 kWh EV im Jahr haben. Das scheint mir sehr viel.

    Da man zur KUR oder umgekehrt nur für komplette Jahre wechseln kann würde für das komplette Jahr keine UST auf ueWA fällig also die kompletten 240€ falls das so richtig wäre.


    Die USt die dir bisher dein VNB mit überwiesen hat musstest du ans FA weiterleiten. Hast du KUR bekommst du keine USt vom VNB und musst nichts weiterleiten. ;)

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Bei 240€ müsstest du ca. 5.000 kWh EV im Jahr haben. Das scheint mir sehr viel.

    Hmm! Habe mal geguckt, 2019 waren es 3300 kWh und 2020 werden es, wenn es wie letztes Jahr läuft, 3700 kWh.

    Habe wohl mit den 240€ einen Denkfehler gemacht. Für 2019 hatte ich in der Umsatzsteuererklärung 287€, also habe ich für dieses Beispiel einfach mal 240€ genommen. Aber da sind ja, wie im Screenshot zu sehen, auch Lieferungen etc. und die unentgeltliche Wertabgabe drin...

    Also würde ich "nur" 9 Monate von den 120€ was dann 90€ wären sparen. Also ein Minus von 40€.

    Ist das dann so richtig gerechnet? Und dann würde es also mehr sinn machen, das Steuerjahr 2021 mit Regelbesteuerung zu belassen?


    Edit--

    Wenn fürs ganze Jahr dann 120€ gespart, was immer noch ein Minus von 10€ ist!?

  • immer noch ein Minus von 10€ ist!?

    Stimmt, aber nicht so tragisch als 100€ Verlust. ;)


    Du hast eine sehr günstige Bezugssquelle wenn dein fikitver Einkaufspreis bei ca. 18 ct/kWh netto liegt. In meinem Beispiel ist die Grundlage 25ct/kWh netto. Hast du den Grundpreis mit umgelegt?

    Nur als Denkanstoss, du brauchst hier nicht beichten.;)


    ABER:

    Also würde ich "nur" 9 Monate von den 120€ was dann 90€ wären sparen. Also ein Minus von 40€

    Wie oben schon geschrieben die ueWA ist nicht anteilig nur die Erstattung der MWst aus dem Kaufpreis ist anteilig mit 1/60 je Monat zu rechnen wenn die 60 Monate noch nicht voll sind.


    Wenn die USt also mit Regelbesteuerung 118€ wären sparst du den gesamten Betrag bei KUR einen unterjährigen Wechsel in der USt Pflicht gibt es nicht. Stichpunkt ist immer der Jahreswechsel. :)

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

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    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Ich klinke mich mal bei diesem Thema ein.


    Meine anlage ist etwas älter als 60 Monate. ich bin zum 01.01.2020 zur KUR gewechselt.

    Allerdings hat mein VNB die Vergütung vom Dezember 2019 Mitte Januar 2020 inkl. MwSt überwiesen.

    Ab Januar dann nur noch Netto.


    1. Muß ich jetzt nur wegen 5€ eine UStErklärung machen oder reicht dies bei der EÜR zur EStErkl. zu machen?

    2. kann ich das gesamte Jahr auf die Berechung unentgeltliche Wertentnahme verzichten?


    Grüße

    15x SunPower 327W + SMA tripower 5000TL

  • 1. Muß ich jetzt nur wegen 5€ eine UStErklärung machen oder reicht dies bei der EÜR zur EStErkl. zu machen?

    Also eine Umsatzsteuererklärung ist auch bei Anwendung der KUR weiterhin zu machen. Der Unterschied besteht darin, dass dann nur 2 Zeilen auszufüllen sind.


    Gruß Andreas

    Nichts, was sich wirklich lohnt, ist einfach.   - Brian Tracy

    aktuelle Version PV-Tool: PV-Tool-V3.3.11.zip


    paypal.me/pvtool





  • 1. Muß ich jetzt nur wegen 5€ eine UStErklärung machen

    Ich relativiere die Antwort von PV-Andras mal ein wenig... es kommt auf das FA an.

    Mit dem Antrag in die KUR zu wechseln, erkläre ich ja gegenüber dem FA unter den Grenzbeträgen zu bleiben, bis zu denen die KUR überhaupt möglich ist.

    Mein FA hat seit dieser Erklärung keine weiter UStE von mir sehen wollen (obwohl grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe besteht). Ich denke, die Sachbearbeiter können auch rechnen, was bei einer 4,805 kWp Anlage "rumkommen" kann...

    Ich würde mal sagen, da hilft nur Ausprobieren... wenn Dein FA was haben möchte... c'est la vie....

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp