Hallo,
der Gewinn der PV würde 1:1 während des Elterngeldbezuges vom Elterngeld abgezogen werden. Unsere Anlage ist 2019 in Berrieb gegangen. 23kwp. 2021 kommt Kind Nr. 2 und ich würde aus oben genanntem Grund gern sonderabschreiben in 2021.
Sind die 20% in den 5 Jahren ein maximum oder kann man auch weniger als 20% machen auf die Jahre verteilt und nur in den Jahren, wo man es "braucht" wegen Elterngeldminderung?
Ich würde gerne nur so viel sonderabschreiben, dass die Anlage im Elterngeldbezugsjahr eben 0 Gewinn macht.
Ist das möglich, oder muss man wenn man sich für Sonderabschreibung entscheidet die 20% irgendwie auf die 5 Jahre verteilt, abschreiben?
Danke