Prinzip des Zu- und Abflusses: 2021
Du hast ja 2020 noch nicht "entrichtet"...
mfg
Paulchen
Prinzip des Zu- und Abflusses: 2021
Du hast ja 2020 noch nicht "entrichtet"...
mfg
Paulchen
Was verstehst Du unter 2020 noch nicht entrichtet?
Jede Antwort eine neue Frage
--> Du hast 2020 diese Umsatzsteuer noch nicht "entrichtet" = bezahlt
Ja, ich möchte es gerne verstehen und ehrlich gesagt habe ich es nun fast sogar komplett dank Eurer Hilfe!
Stark!
Ich muss nochmal nachhaken, weil wir ja hier davon gesprochen haben, dass man Mieteinnahmen auch mittels PV-Sonderafa mindern könnte:
Wie wird dieser Verminderung denn in der EÜR sichtbar?
Denn eine EÜR mache ich ja ausschließlich für die PV Anlage.
Meine (Airbnb) Vermietung zählt nur als kurzzeitige Vermietung. Kein Gewerbe, also keine Ust. Im Endeffekt also: KUR.
Hierfür muss ich nur die Anlage V ausfüllen.
Seid ihr sicher, dass der Überschuss aus Anlage V (= Mieteinnahmen abzgl. Werbungskosten) automatisch mit der EÜR der PV-Anlage verrechnet wird, und auf diese Summe nach den 410 € Gewinn geschaut wird zwecks Versteuerung?
Danke
Seid ihr sicher, dass der Überschuss aus Anlage V (= Mieteinnahmen abzgl. Werbungskosten) automatisch mit der EÜR der PV-Anlage verrechnet wird, und auf diese Summe nach die 410 € Gewinn geschaut wird zwecks Versteuerung?
Ja, so läuft es bei mir. Damit bin ich in Summe dann deutlich über den 410 bzw. 820€.
In Berichten hier im Forum stand das es im Steuerbescheid schlecht nachvollziehbar ist da der Betrag aus den kleiner 410€ bei PV erstmal versteuert/ausgewiesen wird und dann erst am Schluss wieder rausgenommen wird.
"Verrechnet" ist m.M. der falsche Begriff, das trifft doch nur zu wenn du Gewinn aus der einen Quelle mit Verlust aus der anderen Quelle verrechnest, ansonsten ist das eine Addition.
Falls du aus einer Quelle dauerhaft Verluste machst, wird das FA evtl. aufwachen und das als Liebhaberei einstufen und dann ist es vorbei das man dann Gewinne aus V&V verrechnen kann.
"Verrechnet" ist m.M. der falsche Begriff, das trifft doch nur zu wenn du Gewinn aus der einen Quelle mit Verlust aus der anderen Quelle verrechnest, ansonsten ist das eine Addition.
Aber genau das strebe ich gerade an. Im ersten PV Jahr (bzw sich auch in den nächsten 5 Jahren) bin ich mit der PV im Verlustbereich wegen Schuldzinsen.
Und die möchte ich also mit den V+V Gewinnen verrechnen lassen, dazu entsprechend mehr Sonderafa für die PV nutzen, sodass ich in Summe möglichst bei etwa 410 € rauskomme
Das mit der SonderAfA geht ja nicht dauerhaft und später (wo man wieder über 410€ liegt) macht man dann umso mehr Gewinn. Und der Liebhaberei-Test passiert ja eh mit EüR vor Steuer und Freigrenze (die eh erst ganz zum Schluss über alle selbst. Einnahmen läuft... Summe Anlage G+V wird auf dein lohnsteuerpflichtiges Einkommen addiert, alles versteuert und dann das Ergebnis des Härtefallchecks von G+V wieder draufaddiert/erstattet/verrechnet).
... dann klappt das "verrechnen". Wenn Verluste in einer EK-Art nur gelegentlich auftreten, kann man den individuellen Steuersatz der sich aus der Summe der zu versteuernden Einkünft ergibt drücken und damit die Steurn eines Jahres.
Ich habe gesehen, dass es in Paulchens Tool auch Fahrtkosten-Positionen gibt. Habt ihr Beispiele für den Privatmann wann das Sinn macht und darüber hinaus weitere Tipps & Tricks wie man weitere Kosten "generieren" kann?
Viele Grüße!!!