Meine PV ist inzwischen etwas über ein Jahr in Betrieb, d.h. mit dem Jahreswechsel entfällt für mich die Pflicht der monatlichen UStVA, und ich muss nur noch quartalsweise melden.
Laut §18 UStG kann das FA mich "von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien", wenn die USt aus dem Vorjahr unter 1.000 € liegt - das dürfte ja bei PV-Anlagen in meiner Größenordnung (6,5 kWp) in der Regel der Fall sein.
Das Wörtchen "kann" interpretiere ich aber nun so, dass ich nicht stumpf meinerseits die Abgabe der UStVA einstellen sollte, sondern das OK vom FA benötige. Ist es zielführend, das bereits jetzt im 2. Betriebsjahr formlos zu beantragen? Dass im November PV-mäßig nicht mehr viel läuft ist ja klar, aber formal steht das Jahresergebnis ja noch nicht fest...