Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr eine PV - Anlage (9,9kW) errichtet und bin an meiner Steuererklärung 2019.
Nachdem ich diverse Forenbeitrage durchgelesen habe, stellt sich mir die Frage was gegen einen IAB im Jahr 2019 spricht. Ich könnte doch 40% der Anschaffungskosten geltend machen.
So wie ich das verstanden habe, kann ich dann in meiner Erklärung in 2020 einmalig 20% als Sonderabschreibung geltend machen. Die restlichen 40% dann als lineare Abschreibung.
Jetzt bin ich mir sicher, dass es keine pauschale Antwort gibt. Aber kann mir jemand bei der Entscheidungsfindung helfen?
Außerdem bin ich vergeblich auf der Suche nach einer Ausfüllhilfe für einen IAB. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke vorab!
P.S: Für die Umsatzsteuervoranmeldungen benutze ich das super-tool von Franz Eckl....