Liebes Forum,
ich habe mir einige Beiträge zu oben genanntem Thema angeschaut, bevor ich ein neues Thema aufgemacht habe - aber so ganz wird mein Fall nicht wirklich getroffen, weshalb ich sicherheitshalber nochmal nachfragen möchte, da hier wirklich tolle und hochwertige Tipps gegeben werden.
Wir haben Ende letzten Jahres ein Einfamilienhaus erworben, welches 2014 gebaut und mit einer PV-Anlage bestückt worden ist.
Nun haben wir Post vom Finanzamt bekommen, welches für die Monate Januar bis nun die Umsatzsteuervoranmeldung für die PV-Anlage möchte.
Ich habe mich etwas eingelesen, leider betreffen die meisten Guides bzw- Themen dazu Neuerrichtungen. Insoweit erhalten wir Monatl. per Vertrag eine Zahlung von 158 Euro pauschal und am Ende des Jahres gibt es dann eine konkrete Verrechnung (diese steht ja noch aus). Nun zu meiner Frage:
Da es insoweit keine weiteren Kosten wie Einbau, Wartung etc. gibt, sind die relevanten Posten für mich nur die Zeile 26 (bzw. ab Juli 28 wegen der Steuersenkung) und damit der pauschale Betrag abzüglich Umsatzsteuer, welchen wir vom Stromanbieter bekommen. Nun kann bzw. muss man hier ggf. zugekauften Strom verrechnen, insoweit ich die Guides richtig verstehe - hier stellt sich meine Frage, wie - vorausgesetzt ich habe das richtig verstanden - diese Rechnung genau zu erfolgen hat?
Ahja: Habe ich noch einen wichtigen Posten übersehen?:)
Ich danke euch schon jetzt für eure hilfreichen Beiträge an einen absoluten Neuling
Liebe Grüße