Hi,
ich bin gerade dabei mich über das EEG 2021 schlau zu machen. Auf YouTube und von einigen Verbänden wird ja ordentlich gewettert und hier im Forum gibt es ja auch heiße Diskussionen in EEG 2021 - Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Deshalb möchte ich mal an die Abgeordneten meines Wahlkreises schreiben. Aus meiner Sicht als Betreiber von knapp 10kWp, bald vielleicht auch knapp 20kWp, wären es folgende Punkte:
- Pflichteinbau intelligenter Messsysteme ist völlig überzogen. Die Erzeugung von PV-Anlagen kann (über viele Anlagen gemittelt) einfach anhand der installierten Peak-Leistung und dem aktuellen Wetter geschätzt werden. Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit am Trafo im Niederspannungsnetz die aktuelle Last/Einspeisung (in Summe) zu messen. Dem Netzbetreiber sollte das Recht eingeräumt werden, auf eigene Kosten eine intelligente Messeinrichtung zu installieren, so dass er diese Schätzung mit Hilfe einiger gemessenen Referenzanlagen untermauern kann. Dann würde er aus wirtschaftlicher Sicht entscheiden, wo solche Messsysteme eingebaut werden sollten. Den Betreiben und der Volkswirtschaft blieben dadurch unnötige Kosten erspart.
- Alle aktuellen Wechselrichter stellen die aktuelle Einspeisung als Messgröße bereit, viele sind über Online-Portale der Hersteller vom Kunden ablesbar. Man könnte auch die Hersteller verpflichten, diese Messdaten (regional geclustert) den Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen, so dass sie daraus die aktuelle Einspeisung bestimmen können. Es handelt sich dabei nicht um geeichten Messungen. Diese Daten werden aber auch nicht zu Abrechnungszwecken verwendet und sind für den Betrieb des Netzes ausreichend.
- Die geplanten jährlichen Zubauzahlen und das Ziel von 65% erneuerbaren in 2030 sind völlig unambitioniert. Technisch könnte man wesentlich mehr zubauen, wenn es denn politisch gewollt wäre. Gerade PV ist in der Bevölkerung gut akzeptiert und es gibt bei weitem genug Dächer auf denen PV-Anlagen installiert werden könnten.
- Entfall EEG-Umlage sollte auf 30 kWp angehoben werden, da 20 kWp eine willkürliche Grenze ist. Bei 30 kWp ändern sich einige weitere Dinge und es ist sinnvoll diese Grenzen zu vereinheitlichen.
Jetzt will ich an die armen Abgeordneten keinen Nonsense schreiben. Sind die von mir formulierten Punkte richtig? Habe ich etwas wichtiges (für Anlagenbetreiber < 20 - 30 kWp) vergessen?
Vielleicht wird daraus ja eine Vorlage, die auch von anderen Personen genutzt wird um ihren Abgeordneten auf die Füße zu treten. Ich sehe das als den einzigen Weg in den Gesetzgebungsprozess eingreifen zu können. Eine wirkliche Lobby haben wir ja nicht ...