Wir bauen ein EFH, KfW40+. Ich habe mir jetzt die Bedingungen angeschaut und bin auf folgenden Abschnitt gestoßen:
"Der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugte Strom sollte überwiegend im Gebäude selbst genutzt werden. Die Eigennutzung von Strom muss durch eine Vorrangschaltung gewährleistet sein. Zwischen Erzeugern, Speichern und Verbrauchern (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Haushaltsprozesse und Haushaltsgeräte) muss eine physische Verbindung bestehen. Bei netzeinspeisenden Photovoltaikanlagen ist die maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen. Bei netzeinspeisenden, stromerzeugenden Anlagen müssen diese und der Speicher über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung verfügen."
Kann mir jemand erklären, was dieser Satz bedeutet? Was muss man da genau erfüllen?