Ich habe mir mal ein paar Gedanken gemacht was der Hintergrund für die Begrenzung von Klein-PV Anlagen auf <=600VA ist.
Als Begründung habe ich nur gefunden das die Gremien wohl davon ausgegangen sind das 600VA wohl zusätzlich an unseren üblichen 1,5qmm Leitungen angeschlossen werden können ohne diese zu Überlasten.
Wie realistisch die jeweiligen Fälle sind soll jeder für sich selber entscheiden.
Da es um Belastung der Kabel geht und die Spannung (fast) keinen Einfluss hat habe ich mich auf die Ströme konzentriert.
Wie in der Elektrotechnik üblich schaue habe ich mir die jeweils ungünstigsten Fälle an.
Für den 600VA Wechselrichter habe ich einen Strom von 2,9A angenommen (600VA / 207V) (207V = 230V minus 10% zulässiger Spannungsfall)
Als
zusätzlicher Verbraucher habe ich einen Verbraucher angenommen der
die Leitung bis an die Grenzwerte voll aus lastet. (ein LS-Schalter
der Kategorie B löst bei einer 1,13fachen Belastung für 1h gerade
noch nicht aus) also 1,13 * 16A = 18,08A (das sind über 4000Watt
!!!!) wieder der ungünstigste Fall.
(Soviel hängt man nicht an eine
Leitung. Das macht man einfach nicht)
Wir schauen uns drei Leitungsabschnitte an: Im Szenario läuft der Verbraucher und der WR mit dem vollen Werten.
Abschnitt 1: vom LS zum Verbraucherabzweig
Strombelastung Verbraucherlast 18,08A minus 2,9A Wechselrichterstrom= 15,18A für 1,5qmm PVC Kabel für die überwiegende Anzahl der Verlegearten unkritisch
Abschnitt 2: vom Verbraucherabzweig zum PV-Wechselrichter
Strombelastung 2,9A des Wechselrichters für 1,5qmm PVC Kabel für die alle Verlegearten unkritisch
Abschnitt 3: vom Verbraucherabzweig zum Verbraucher
Die Leitung des Verbrauchers ist mit den vollen 18,08A belastet das ist für eine 1,5qmm Leitung sehr viel
(in 9 von 10 Fällen aus Tabelle 3 VDE 0298-4 liegt dieser Wert über der Belastbarkeit)
Da der LS im Abschnitt 1 sitzt wird er aber nur mit den 15,18A aus Abschnitt 1 belastet und nicht mit den 18A aus Abschnitt 3. Damit kann in diesem Fall der Überlastschutz des LS den Abschnitt 3 nicht umfassend schützen !!!!
Aus diesem Grund wird dann auch empfohlen einen kleineren LS einzusetzen.
(Die Empfehlung ist logisch aber besser wäre es noch einfach nicht soviel Last an eine Leitung zu hängen. Da der Elektriker aber mit dem DAU rechnen muss der ist ein kleinerer LS die richtige Lösung ? )
Meine persönliche Meinung: Die Beschränkung ist theoretisch nachvollziehbar baut aber auf einem eher unwahrscheinlichen Fall auf. Kurz gesagt die 600VA sind schon sehr konservativ gerechnet. 1000VA wären mit Sicherheit auch für 99% der Fälle ohne Probleme möglich gewesen.
Die Normengremien hätten ruhig einen Passus aufnehmen können das eine PV-Anlage wenn Sie an einer dedizierten Leitung hängt volle 16A einspeisen darf. Dann einfach mit Festanschluss und einem B16 Automaten. Das wäre einfach und Verbraucherfreudlich gewesen.
PS: Im Kurzschlussfall gilt ähnliches jedoch da ein Inverter einen Kurzschlussstrom in Höhe seines Nennstromes abgibt. Ist der Beitrag des Inverters im Vergleich und bei obigen werten nur ca 3-4% und damit vernachlässigbar.