Geplante Anlage, wann Beginn der Tätigkeit? - erste Umsatzsteuervoranmeldung? - erste EÜR? Wie und wann Vorsteuer zurück?

  • Hallo Sonnenfans,

    Ich bin neu hier und habe leider noch viele Anfängerfragen, naja, jeder fängt mal klein an.

    Am 8.9. habe ich den Auftrag für die Anlage vergeben, am 21.9. vom Fernsehtechniker die Sat- Anlage versetzen lassen, am 30.9. werden die Module installiert, in der ersten Oktoberwoche kommt der Elektriker und irgendwann ca. 1-6 Wochen später der Netzbetreiber zum Zählerwechsel. Speicher hat Lieferzeit bis Ende Januar, leider. Wann die erste Rechnung kommt kann ich nicht sagen, vielleicht September oder halt Oktober. Die letzte dann im Februar für den Speicher. Ichsitze gerade am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und hänge nun am Beginn der Tätigkeit fest. Was macht nun Sinn? Insbesondere bez. : wann Beginn der Tätigkeit? - erste Umsatzsteuervoranmeldung? - erste EÜR? Wie und wann Vorsteuer zurück?

    Bin für jeden guten Rat sehr dankbar, habe tatsächlich Angst einen Fehler zu machen und dann die Steuer nicht zurück zu bekommen.

    Gruß Harry 75

  • Nimm das Datum der Auftragsvergabe...


    Wird halt eine UStVA ggf. mit Null-Beträgen gemacht, wenn die erste Rechnung erst im Oktober kommen sollte...

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp

  • Wie und wann Vorsteuer zurück?

    Genau und wenn du die Rechnungen bekommst dann jeweils in die entsprechenden VA's (bis zum 10. des Folgemonats) die Vorsteuer eintragen.

    Dann sollte es mit der Erstattung vom FA auch klappen.


    Gruß Andreas

    Nichts, was sich wirklich lohnt, ist einfach.   - Brian Tracy

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  • Moin, ok, dann muss ich aber bis zum 10.10. die VA abgeben und habe aber noch keine Steuernummer? Was trage ich denn bei 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

    ein? Voraussichtlichen Einkünfte, ist damit der Gewinn gemeint?

    Bei 7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer, Summe der Umsätze, gehört da auch der Eigenverbrauch dazu, also komplett ca. 6000kwh im Jahr oder nur die 30 % die ich einspeisen werde? Und welchen Wert setze ich da pro kwh ein? Einspeisewert 9 Cent oder Einkauf vom Netz 24 Cent?

    Danke nochmal für die schnelle Rückmeldung!

    Gruß Harry75

  • Also 3. habe ich einfach frei gelassen. Gab da keine Nachfragen.

    Zu 7. kannst du das genau so machen. Geschätzt 30% mal Einspeisevergütung und den Rest geschätzt mit deinem Wert von

    24 ct. da reist dir auch niemend den Kopf ab wenn das nicht genau stimmt schließlich hast du ja auch keine Ahnung wie viel sich die Sonne sehen lassen wird und somit deine Anlage produziert.


    Grüße Andreas

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  • Achso zur Steuernummer.

    Solange du diesen Bogen nicht abgegeben hast hat das FA keine Ahnung, dass du Unternehmer bist und wird somit auch keine VA's erwarten. Manche geben diese dann mit ihrer alten Steuernummer ab.


    Wichtig auch den Elsterzugang zu beantragen damit du das dann auch abschicken kannst wenn es soweit ist.


    Gruß Andreas

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  • Servus, Elsterzugang habe ich beantragt, wie lange dauert das? Zum Rest erstmal DANKE, dann kann ich den ersten Step fertigmachen. Soll ich evtl. gleich die Dauerfristverlängerung mit einreichen? Oder geht das erst wenn ich die neue Steuernummer habe?

    Gruß und Danke Harry75

  • Sollte als bald eintreffen der Zugang.


    Mit der Dauerfristverlängerung ist es ja nicht eilig denke ich. Da kommt es auf einen Monat nicht an. Machst halt die erste Zeit die Meldungen bis zum 10. bzw. bis du die neue Steuernummer hast.

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