Das muss in die Massenmedien!!!
EEG 2021 - Gesetzesentwurf der Bundesregierung
- ScottyUM
- Geschlossen
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meinst du das irgendein bürger das versteht?
das ist doch der ganz normale weg wie heutre gesetze entstehen.. irgendeine lobby gibt was vor und je nach macht der lobby in berlin wirds dann so beschlossen.. es glaubt doch wohl hier niemand das denen diese umfangreichen texte selber einfallen.
ausnahmen vom eeg sind ja jetzt auch nicht mehr so dramatisch nachdem die regierung die deckelung beschlossen hat - es wird dann ja wohl aus co2 steuern nachfinanziert.. eigentlich wäre es am besten es würde komplett daraus finanziert..
dieser gesetzesvorschlag wäre übrigens auch schön:
https://bizz-energy.com/images…aus_neuen_EEG-Anlagen.pdf
dann würde die deutschen dumpfbacken eventuell nicht mehr norwegische zertifikate vergolden.. und der pv strom dürfte als grünstrom verkauft werden.
nebenbei erwähnen möchte ich dass ich gestern einen brief der bundestagsabgeordneten astrid grotelüschen (cdu) im briefkasten hatte.. eine antwort auf eine mail die ich vor 1,5monaten geschrieben habe.. positiv: sie hat wirklich recht persöhnlich geantwortet, sogar persöhnlich von hand unterschrieben , also mein ansinnen ernst genommen.. inhaltlich war es aber eher naja nixsagend..
das einzig positive sie setzt dich dafür ein das die vermarktungsprämie für altanlagen von 0,4 auf 0,2 ct geändert wird.. jo hurra das wird echt der bringer, wenn man sone 20jahre alte 5kwp anlage hat - da fällt son smg nicht mehr ins gewicht quasi..
wenn man mit politkern schreibt braucht man echt humor
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https://www.handelsblatt.com/p…-CefXJWU1wcruWQFSutjr-ap5
Um EEG-Umlagen-Befreiungsgrenze wird wohl noch gerungen. 30 kWp scheinen noch nicht endgültig vom Tisch zu sein. Interessant bleibt in diesem Zusammenhang auch, was für Bestandsanlagen über 10 kWp bis 20 kWp bzw. 30 kWp gelten wird.
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Ich verstehe nicht was da gerungen wird.
Die 30KWp sind eine klare Vorgabe der EU, das so umzusetzen.
Gegen die 20KWp könnte man im Prinzip sofort wieder klagen und würde gewinnen.
In dem Zusammenhang würde auch der Entfall der 100% Umlage bei Verkauf an Dritte / Mieterstrom usw. eine erhebliche Vereinfachung ergeben und neue Anreize für den Bau schaffen.
Plötzlich wären damit "grüne Häuser" mit "grünen Bewohnern" möglich … es könnten sich Gemeinschaften bilden, die das auf den Bestandshäusern bauen und nutzen.
Es ist schon bezeichnend, dass selbst die Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden mehr Ausbau und schnelleren Ausbau bei vereinfachten Genehmigungsverfahren und die Nutzung aller Potenziale fordert. Das zeigt doch nur noch deutlicher, was für Schlafmützen hier am Ruder sitzen und einfach nix auf die Kette bekommen außer noch mehr Regulierung, Gesetze, Auflagen, Abgaben und Messinstrumente.
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Der Artikel ist ne Nebelkerze für mich, genau so was haben wir zu genüge gelesen ! Ausgeschrieben bedeutet das neue EEG wohl ab 2021 > Energiefirmen Einkommens und Ernte Gesetz .
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seppelpeter : Ich hoffe ja auch, dass es die 30 kWp werden, zumal ich selbst auch betroffen bin. Bin mir aber nicht sicher, ob die 20 kWp rechtlich angreifbar wären. Klar sind die willkürlich, genauso wie bislang die 10 kWp. Man argumentiert ja seitens des BMWi, dass die Vorgaben der EU nicht für geförderte Anlagen gelten würden.
Zu Klagen würde es mit Sicherheit kommen, wenn sie die 20 kWp durchsetzen. Mit ungewissem Ausgang. Verstehe insofern auch nicht, weshalb sie diese Baustelle überhaupt aufmachen und da unnötig ins Risiko gehen.
In dem Zusammenhang nochmal eine Frage an die Experten: Hat die EU eigentlich irgendwelche Vorgaben gemacht zu dem Thema mit der maximalen Menge des Eigenverbrauchs pro Jahr?
Das ist ja auch noch so eine unnötige Verkomplizierung und eine mögliche Angriffsfläche, egal ob die da nun 10 oder 20 kWh reinschreiben, das waren ja glaube ich die aktuell diskutierten Werte. Wenn jemand dann 25 kWh pro Jahr produziert und die auch komplett selbst verbraucht, ist doch gut. Einfach 30 kWp als Grenze und gut. Einfach, transparent und EU-Vorgaben umgesetzt...
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Zu Klagen würde es mit Sicherheit kommen, wenn sie die 20 kWp durchsetzen. Mit ungewissem Ausgang. Verstehe insofern auch nicht, weshalb sie diese Baustelle überhaupt aufmachen und da unnötig ins Risiko gehen.
Och, das ist aber sehr einfach zu verstehen.
Das bringt neue Verunsicherung bei denen, die gewillt sind zu bauen, das macht die gebaute Anlage eher kleiner, das kostet Zeit, das verschleppt die Umsetzung weiter … ich kenne da einige, denen gefällt der Ansatz bestimmt sehr gut.
Das man den EV überhaupt messen muss und als Stellgrößere heranzieht ist schon wieder typisch deutsch.
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Der Artikel ist ne Nebelkerze für mich,
Dennoch denke ich, dass der EV bis 30 kWp umlagebefreit wird. Da wird im Bundeskabinett in der kommenden Woche bis in die Morgenstunden "hart verhandelt" und dann werden sich alle für die Anhebung feiern... Wollen doch (auch) wiedergewählt werden...
Spannend bleibt dann allerdings noch, ob das nur für Neuanlagen gilt, wie derzeit in Bezug auf die 20 kWp-Grenze vorgesehen, oder auch für die Bestandsanlagen ...
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man muss wohl davon ausgehen das bei den bestandsanlagen das bisherige weitergilt.. dafür bekommen die aber auch weiterhin die höhere vergütung.. aber wer weiss.. der weihnachtsmann nimmt noch zettel an*lacht
Ich würd mich auch über 10ct/kwh freuen*g
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Also man blickt tatsächlich auf über 150 Seiten nicht mehr durch. Verzeiht mir das.
Was sieht denn der neue Entwurf bei einer Anlage von 39,66 kWp vor?
- 1 Jahr mehr Vergütung .. ok
- iMS Pflicht?
- Eigenverbrauch?
- RSE hätte ich so oder so.. ist die Frage ob IBN noch im November durchführen oder zum 01.01.2021??
Hat sich da was getan?
(Stand Oktober 2020 - hätte ich die IBN noch im November gemacht. So überlege ich gerade.)
Danke!