Da wir mittlerweile über den Referentenentwurf hinaus sind, hier mal ein neues Thema zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung:
EEG 2021 - Gesetzesentwurf der Bundesregierung
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Ist das schon die Fassung nach der heutigen Diskussion?
178 Seiten!
Da steht ja alles zwei- bis dreimal drin.
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Ist das schon die Fassung nach der heutigen Diskussion?
jep
Da steht ja alles zwei- bis dreimal drin.
jep, das haben Gesetzesentwürfe leider so an sich (Vorbemerkung, Gesetzestext, Begründung allg. Teil, Begründung besonderer Teil)
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Steht da auch was über die EEG-Umlagebefreiung bis 20kwp drin? Ich konnte das leider nicht finden.
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Ja, Zeile 92 (S. 48)
Zitat
§ 61b wird wie folgt geändert:a)Der Wortlaut wird Absatz 1.
b)Folgender Absatz 2 wird angefügt:
„(2) Unbeschadet von Absatz 1 entfällt der Anspruch nach § 61 Absatz 1 bei Eigenversorgungen aus Anlagen für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr, wenn
1.die Anlage eine installierte Leistung von höchstens 20 Kilowatt hat,
[...]
Eigentlich steht das bisher in §61 4.
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Einfach nach "20 k" (Groß-/Kleinschreibung ignoriert) suchen, kommt nicht oft vor
Das Problem ist dabei aber weiter - nur für 20 Jahre plus IBN. Wie ich heute in einem andren Thread vorgerechnet habe, wäre Marktwert ja gar nicht so schlimm, weil eine Neuanlage auch etwa so viel pro kWp verdient (hängt halt wesentlich vom Preis der Neuanlage ab). Aber zusammen mit, daß man im Vergleich zu vor 20 Jahren irgendwas wie doppelt so viel aufs Dach bringt und 20 Jahre umlagebefreit ist, hat die Neuanlage immer mehr Vorteile. Die Abfallvermeidung hat verloren (in den nächsten Jahren einige 10 MWp als Inseln zu verbauen halte ich für utopisch)
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<...>
Das Problem ist dabei aber weiter - nur für 20 Jahre plus IBN. <...>
Das stimmt natürlich.
Für Neuanlagen ist das natürlich erstmal nett, und wer weiss was in 20 jahren ist.
Es wäre aber schön gewesen, wenn man gleich mal einen richtigen Wurf gemacht hätte.
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Das heißt also, dass bei Anlagen bis 20kWp keine EEG - Umlage mehr anfällt und somit auch auf einen zusätzlichen Erzeugungszähler verzichtet werden kann. Sehe ich das richtig?
Gilt dies nur für neue Anlagen, die ab 2021 ans Netz gehen oder gilt es auch für Bestandsanlagen?
Ich werde im Oktober eine 17,82kWp auf's Dach machen. Wann sollte ich die Anlage in Betrieb nehmen? -
Statt Erzeugungszaehler bekomst du halt das SMGW. Der Zaehler kostet dich 20 € im Jahr, das SMGW 130 €. Wie viel die anteilige EEG Umlage ausmacht, kannst du anhand deines Verbrauchs abschaetzen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass, sollte die Umlage auf Eigenverbrauch fallen, Bestandsanlagen weiterhin zahlen muessen. Aber das ist Speku.
Allgemein stimmt mich der Entwurf nicht optimistisch. Ich wuerde versuchen, moeglichst schnell ans Netz zu gehen.