Neu ist halt, dass es eine Vergütung über das 20. Jahr + Jahr der Inbetriebnahme hinaus geben wird, auch wenn diese nicht sonderlich hoch ausfallen wird (Post-EEG-Anlagen). Dadurch wird der Vorteil einer IBN im Januar vs. später im Jahr etwas abgefedert.
Habe gerade meinem "Mitbewerber" linker Hand empfohlen, seine 30 kWP-Anlage noch im November in Betrieb zu nehmen und nicht bis Januar zu warten. Hoffe, das war ein guter Tipp...