Hallo,
benötige Hinweise bzgl Zähler für Anlagen
9,88 kWp EEG 2014 - MIM IBN 02/12/14
11,66 kWp EEG 2012 IBN 16/05/14
3,2kWp Neuanlage
Verbrauch ca 4000kWh
2014er Anlagen ziehen um auf "mein" Werkstattdach um.
Grundsätzlich könnte man ja mit zwei Zählern hinkommen?:
Beide Anlagen im Eigenverbrauch mit Zähler ala Pflanze?
geht wahrscheinlich nicht, weil beide INB 2014 und somit wg MIM und >10kWp Erzeugungszähler für beide Anlagenteile notwendig? weil Zusammenfassung umgehen geht wahrscheinlich nicht, weil ich die nicht vor 1. August als Eigenerzeuger betrieben habe? Oder trete ich trotz Umzug in die "Fußstapfen" des vorherigen Letztverbrauchers?
edit:
Zitat von Bundesnetzagentur Leitfaden zur Eigenversorgung Juli 2016
Allerdings kann ich dann auch nicht den Eigenverbrauch beider Anlagen für EEG Umlage genau messen. geht also nicht, denke ich...
Alternativ denkbar wäre auch MIM als Volleinspeiser hinter Z1, 10% Vergütung verwerfen und 11,66 + 3,2 als Überschusseinspeisung hinter Z2. Aber geht auch nicht, weil kein Bestandsanlage und somit 11,66 zu groß.
Also geht eigentlich nur MIM im Eigenverbrauch und der Rest als Volleinspeiser? Ne geht auch nicht... mist... dann ist die Mim ja nicht gezählt...
Jemand ne Idee?
edit: oder 11,66 kastrieren und unter 10kWp +3,2kWp ohne eeg Umlage als Eigenverbraucher und Mim als Volleinspeiser. Hm, zwei Kröten schlucken oder dritter Zähler...
Merci vorab
Jan