Guten Abend,
ich plane eine PV-Anlage auf dem SSO-Dach unseres Reihenmittelhauses. Die Idee ist, die Dachfläche vollständig zu nutzen und die PV-Module bis an die Grenze zum Nachbarn zu installieren. Nun fordert die Hessische Bauordnung (HBO) für "Solaranlagen" Mindestabstände von a) 1,25 m bzw. b) 0,50 m von der Grenze zum Nachbargrundstück.
Damit ist das Projekt mausetot bzw. erst in ca. 20 Jahren wirtschaftlich. Grundsätzlich kann eine Abweichung von der HBO beantragt werden. Dazu Bedarf es jedoch sehr guter Argumente, denn die Bauaufsicht ist hier wenig/nicht gesprächsbereit.
Wer hat Erfahrung mit diesem Thema in Hessen oder anderen Bundesländern? In BW habe ich auf Reihenhausdächern bereits PV-Anlagen gesehen, die dicht an dicht lagen. Unter welchen Voraussetzungen konnten solche Anlagen geplant werden?
Vielen Dank & mit optimistischen Grüssen