Ich bitte um Hilfe

  • Guten Morgen,

    Ich habe mich dazu entschieden eine 24,48kwp Anlage im Oktober montieren zu lassen. IBN 01.01.2021.


    Ich habe mich jetzt hier tagelang durchgelesen, FAQ usw.

    Aber irgendwie habe ich jetzt eine Info Blockade, ich verstehe jetzt irgendwie gar nichts mehr.

    Mir ist schon klar das ich die Anlage beim FA anmelden muss, aber wie genau? Mit Kleinunternehmenregelung?

    Ich wollte mir die MwSt vom Finanzamt wiederholen.

    Wie melde ich die Anlage am besten beim FA an ohne Nachteile.

    Und wie mache ich das dann dieses Jahr? Weil die IBN ist ja erst nächstes Jahr.


    Danke für die Hilfe


    LG

    Sebastian

  • Anmeldung beim FA ... die Anlage interessiert die nicht.

    Du wirst Unternehmer und das wollen die wissen.

    Fragebogen zur unternehmerischen Erfassung ausfüllen und auf Regelbesterung abzielen, denn Du willst ja die VSt der Anlage wieder haben. Kein Kleinunternehmer werden!


    Du bist Unternehmer, wenn Geld fließt.

    Zahlung der Anlage reicht also ... UStVA für die Monate machen ... mache es möglichst spät, damit die Zahlung vom FA auch ins Jahr 2021 fällt ... 1-2 Monate bummeln, Ende November erst melden und Du hast gute Chancen, dass es in 2021 erst gezahlt wird. Dann fällt es mit Vergütungen zusammen und ist für dich besser.

    Die Atomkraft - Ende einer Ära?

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    Parke nicht auf unseren Wegen www.weg.li macht es möglich.


  • Ok, also diese Jahr noch beim FA anmelden und Ende November anfang Dezember dann die mwst/ust zurück holen. Muss das dann nicht nach dem 10. Des Monats sein? Also dann am 11.12.2020 sein?

    Kann ich die Anmeldung dann alles online machen über Elster? Oder muss ich mir die Steuernummer und Umsatzsteuernummer so holen vom FA?

  • Nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung bekommst Du eine neue/weitere Steuernummer - oder nicht. Das macht jedes FA wie es lustig ist.

    Das kannst du über Elster ohne Probleme machen.

    Die UStVA ist monatlich zu machen, die Vorsteuer gibt es zurück, wenn die Rechnung bezahlt ist.

    Du solltest aber darauf achten, das möglichst nicht über den Jahreswechsel zu "verteilen"


    Wenn du dieses Jahr die Vorsteuer zahlst, ist das eine Betriebsausgabe, die den (bei einer nagelneuen Anlage noch nicht vorhandenen) Gewinn schmälert. Die Erstattung der Vorsteuer durch das FA ist eine Betriebseinnahme, die den Gewinn erhöht. Wenn das im selben Jahr passiert, hebt sich das gegeneinander auf ...

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp

  • Hmm, jetzt bin ich verwirrt.

    Also dann kann ich mir direkt die mwst wiederholen dieses Jahr obwohl die anlage dieses Jahr noch nicht in Betrieb geht und habe kein steuerlichen nachteile nächstes jahr dadurch.

  • Vorsteuer/Umsatzsteuer wird geltend gemacht, wenn die Rechnung(en) bezahlt werden. Ab dem Moment, wenn der este Schritt auf's Dach zur Montage gemacht wird, bist Du "Unternehmer" (mitunter auch früher, je nachdem welches Datum im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben wird. Montagebeginn sollte die letzte aller Möglichkeiten sein). Ab dann sind die Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben, ggf. auch mit Nullbeträgen in allen Feldern.


    Wie ich schon schrieb: bezahlen der Rechnung(en) mit MWSt und Erstattung der Vorsteuer sollten in das selbe Jahr fallen. Ansonsten s. o.

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp

  • Guten Morgen,


    Ok danke.


    Bin dabei den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Komme aber irgendwie nicht ganz klar damit. Das was ich weiß das ich Kleinunternehmer-Regelung das Kreuz setzen muss nach § 19 Abs. 2 UStG


    Der Rest ist mir etwas unklar

  • Wenn Du da das Kreuz setzt, kannst Du keine Vorsteuer-Erstattung beantragen. Als Kleinunternehmer (KUR) bist du nicht steuerpflichtig, kannst also auch keien Vorsteuer erstattet bekommen....

    2014: 887,2 kWh/kWp - 2015: 938,2 kWh/kWp - 2016: 908,2 kWh/kWp - 2017: 845,8 kWh/kWp - 2018: 999,2 kWh/kWp - 2019: 936,3 kWh/kWp - 2020: 963,6 kWh/kWp - 2021: 853,90 kWh/kWp