Guten Abend,
ein Paar Fragen an die Leute von euch die Ahnung von den großen Dingern haben .
Folgendes Szenario:
Bestehende Ackerfläche entlang einer Autobahn, diese soll mit einer PV-Anlage bebaut werden (voraussichtliche Inbetriebnahme <01.01.2022). Innerhalb des 110m-Korridors lassen sich ziemlich genau 750kWp errichten, auf er gesamten Fläche ca. 3,6MWp.
Wie würdet Ihr den Strom möglichst gewinnbringend anbieten?
Angenommen man entscheidet sich dazu die gesamte Fläche zu bebauen (den monetären Aspekt für das Errichten mal außen vor gelassen), dann würde die Vergütung nach EEG Fixwerten logischer weise rausfallen.
An dieser Stelle ergibt sich für mich dann auch eine der haupt Verständnisfragen: ,,Jede Anlage ab 750kWp ist auschreibungspflichtig" und ,,Seit 2016 ist jede Anlage ab 100kWp zur Direktvermarktung verpflichtet" vertragen sich in meinem Kopf nicht so gut mit einander, da dass für mich gegensätzliche Konzepte sind.
Ich würde mich über jede Antwort freuen, die mir etwas weiter helfen kann.
Schönen Abend noch.
Gruß Michael