Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB

  • Sorry aber ich finde es allmählich grauenhaft, dass diese Probleme offenbar für jeden Neuling hier separat neu durchgekaut werden müssen. Die Rechtsabteilungen der VNB sind auch kein Gericht. Die versuchen dich auch nur mit Falschbehauptungen weichzukochen. Warum telefonierst du mit dem VNB überhaupt? Wer an den hier im Forum gegebenen Ratschlägen zu große Zweifel und zu großen Respekt oder Ängste hat, der soll hat zahlen.

    Manchmal ist es besser vernünftig zu telefonieren und seine Position zu verdeutlichen als sofort auf stur zu schalten. In meinem Fall hat es zwar auch mehrere Telefonate benötigt aber dann hat der VNB eingelenkt wahrscheinlich weil gemerkt wurde dass ich nicht wie 80 Prozent der Kunden einfach zahle ohne zu meckern und vor allem meine Rechte als Betreiber und Stromkunde auch dank dieses Forums besser einschätzen kann.

    • Balkonkraftwerk mit 1 Modul Q-Cells 0,3 kWp und Mikrowechselrichter Ap Systems YC 600 seit 03/ 2021
    • Photovoltaikanlage mit 67 Modulen Longi Solar 24,79 kWp mit Wechselrichter Huawei 30 KTL M3 seit 01/ 2022
    • Pelletheizung mit 800 Liter Puffer, stufenlose PV-Anbindung über My PV Ac Thor 9s und 9 KW Heizstab seit 10/ 2023
    • Go E Home Wallbox V3 bisher ohne Überschuss-Lösung angebunden
  • Es gibt doch nicht viel zu tun. Nichts derartiges beauftragen, falls Rechnung kommt, nichts zahlen sondern zurückweisen und gut. Kein Pingpong. Sollen sie doch klagen.

  • Wenn er von dir Geld haben möchte bräuchte er dafür eine entsprechende Rechtsgrundlage.

    Da er die nicht hat gibt es da weder etwas zu zahlen und erst recht nichts zu diskutieren.

    Rechnungen einmalig mit knappster Anmerkung zurückweisen. Mahnung und sonstige haltlose Drohungen ignorieren.
    Falls der VNB so dumm ist ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen dieser Forderung ebenfalls wiedersprechen.

    Danach könnte nur noch ein Gerichtsverfahren kommen dass der VNB wegen eindeutiger Rechtslage verliert und die gesamten Kosten des Verfahrens tragen darf. Das ist dann das Maximum an möglicher Dummheit.

    Spätestens dann sollte ihm die Rechtslage klar sein.

  • Ohne Begründung einfach Rechnung zurückweisen ab sofort?

    kannst das Urteil aus Brakel anfügen, siehe Beitrag 2.327 in diesem Thread, Seite 233.

    Sollen sie halt klagen und genauso auf die Nase fallen.

  • Alle Paragraphen die ich ansprach waren scheinbar irrelevant

    Richtig. Jetzt kommt es darauf an ob kann weiß was "scheinbar" heißt. Kleiner Tipp: die meisten verwenden es falsch.


    Anders formuliert:

    Alle Paragrafen ... waren offenbar relevant.

    Die haben schließlich eine "Leistung" erbracht und diese müsse ja entlohnt werden.

    Demnächst schreibt mir der Bundesolaf eine Rechnung weil er meint etwas für mich getan zu haben.

    Wenn er Schubert heißt würde ich vielleicht schwach werden.


    Haltung!

  • Ich verstehe garnicht, wieso hier seit Monaten weiterdiskutiert wird, ohne nennenswerte Erkenntnisse. Es gibt ein Urteil, das sagt: darf der VNB nicht. Rechnung widersprechen und gut ist.

    Rest klärt zur Not ein Gericht.

  • Ich verstehe garnicht ...

    Weil jeder meint, sein Fall ist etwas besonderes und lesen, verstehen und Rückschlüsse aus alten Beiträgen im Forum mehr Aufwand erfordert als schnell mal in die Tasten zu hauen.


    Aber, wenn jeder lesen, verstehen und Rückschlüsse für seinen Fall ziehen würde, dann wäre im Forum nix los.