Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB

  • § 3 MsbG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle gehört zu den Standard Leistungen


    § 35 MsbG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in keinem Fall berechtigt, für die Erbringung der Standardleistungen nach Satz 1 mehr als die in § 31 genannten Höchstentgelte vom Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer zu verlangen

    Leider habe ich eine moderne Messeinrichtung und keine intelligente. Somit trifft §35 nicht auf mich zu oder?


    §3 trifft aber voll zu und greift mit den Standardleistungen. Die jährliche Gebühr trägt bereits die Kosten für den Tausch des Zählers.


    §32 gilt aber, dort steht das nicht mehr als 20 Euro monatlich in Rechnung gestellt werden dürfen.

  • Leider habe ich eine moderne Messeinrichtung und keine intelligente. Somit trifft §35 nicht auf mich zu oder?

    Doch. In §35 Absatz (1) Satz 1 steht:

    Zur Ausstattung der Messstellen nach den §§ 29 bis 32 gehört als Standardleistung die Durchführung des Messstellenbetriebs im nach § 3 erforderlichen Umfang.

    Das ist nicht auf IMSys beschränkt, und damit sind auch mME umfasst


    Der zweite Satz: Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Durchführung insbesondere...

    ist nur eine Konkretisierung für den Fall, dass ein IMSys eingebaut ist.

    22,2kWp, 66°/-114°, DN 42°, IBN 11/21

    6,6kWp, 150°, DN 3°, IBN 2/23 (DIY)

    SMA STP20000-TL 30 / SMA STP6.0-3AV-40 / SMA SHM 2.0

    7kW Jeisha seit 7/23 (DIY)

  • Der Herr am Telefon konnte mir nicht viel sagen, hab aber jetzt bald ein Telefongespräch mit der Rechtsabteilung von denen.

    Die sind sich keiner Schuld bewusst und bestehen immer noch darauf, dass ich die Kosten zahlen muss.

    Alle Paragraphen die ich ansprach waren scheinbar irrelevant, da die ja extra zu mir nach Hause gefahren sind um den Zähler einzubauen. Die haben schließlich eine "Leistung" erbracht und diese müsse ja entlohnt werden.

  • Ich würde da nicht rumtelefonieren oder diskutieren. Einmal deine Rechtsauffassung klar machen, am besten schriftlich und dann warten bis Post im gelben Umschlag kommt. Sollen sie doch klagen wenn sie meinen damit durchzukommen.

    Es gibt Dinge, die macht man besser selber - Photovoltaikanlagen bauen zum Beispiel.

  • Sorry aber ich finde es allmählich grauenhaft, dass diese Probleme offenbar für jeden Neuling hier separat neu durchgekaut werden müssen. Die Rechtsabteilungen der VNB sind auch kein Gericht. Die versuchen dich auch nur mit Falschbehauptungen weichzukochen. Warum telefonierst du mit dem VNB überhaupt? Wer an den hier im Forum gegebenen Ratschlägen zu große Zweifel und zu großen Respekt oder Ängste hat, der soll hat zahlen.

  • Ich vertraue dem Forum, dachte nur ich kann an den Verstand appellieren. Vergeblich.

    Ich werde jetzt schriftlich alles zusammenfassen und mein Standpunkt klar stellen. Im Fall der fälle wird die Bundesnetzagentur eingeschaltet -> Verbraucherbeschwerde.