Naja - am einfachsten hält der VNB nach Widerspruch die Füsse still und lässt nix mehr von sich hören. Er macht einfach mit dem Nächsten weiter und bei 90% Zahlern (gefühlter Wert im Bekanntenkreis) einen guten Schnitt
Rechnung für Inbetriebsetzung vom VNB
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Kleines Update:
Heute kam ein Schreiben an uns Grundstückseigentümer, dass in zwei Wochen ein, wohl routinemäßiger, (kostenloser) Zählertausch anstehen würde, da die Eichzeit ablaufen würde.
Ah ja.
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Naja - am einfachsten hält der VNB nach Widerspruch die Füsse still und lässt nix mehr von sich hören. Er macht einfach mit dem Nächsten weiter und bei 90% Zahlern (gefühlter Wert im Bekanntenkreis) einen guten Schnitt
Das wird leider so sein... Wichtig für künftige Anlagenbetreiber wäre, dass sich möglichst viele die Mühe machen und etwaig gezahlte Kosten zurückfordern und hier auch hartnäckig sind. Wenn sich möglichst viele wehren und die kaufmännischen Abteilungen der gMSB/VNB damit konfrontiert werden, werden sie hoffentlich irgendwann einknicken und ihr Handeln überdenken. So lange das aber nur Einzelfälle schwerpunktmäßig hier aus dem Forum sind, die sich wegen der Kosten wehren, heißt es bei den gMSB: Weiter so - es lohnt sich ja...
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Ich hab nun endlich auch eine Antwort bekommen - nachdem das Einschreiben zwei Monate später von der Post wiedergefunden wurde:
mal eben 257,89 €
"Standardleistungen" des Netzbetriebs.. und nu?
Korrigierte Rechnung war keine dabei.
Achso, der Monteur hat den Zähler angeklemmt, eingeschalten und als der Wechselrichter lief die Sicherung oberhalb wieder rausgeschnippt. Wechselrichter hat ausgeschalten - ich glaub eine echte Prüfung des NA-Schutzes sieht anders aus?
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Standardleistungen" des Netzbetriebs.. und nu?
Hast Du diese gesondert beauftragt? Waren die Kolleschen vor Ort für die "Begutachtung" und "Überprüfung". Falls ja, haben sie sich selbst eingeladen?
Üblicherweise bezahlst Du Deine beim VNB konzessionierten Elektrofachkraft für die Erfüllung und Sicherstellung der Normerfordernisse hinsichtlich des Anschlusses. Genau dafür unterschreibt er auf dem Formular E.8.
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Hast Du diese gesondert beauftragt?
Es gab ein Angebot über genau die 257 €, das habe ich natürlich nicht unterschrieben. Rechnung kam trotzdem.
Mit den Gemeindewerken (nur die setzen Zähler und verplomben) habe ich einen Termin gemacht, wann die ihren Zähler setzen können. Geht ja nicht anders, ist ein Miethaus sonst ist keiner da.
Zur Info: Das Haus ist von 2017, Zählerschrank ist neu. Volleinspeiseanlage.
Achso ein Monteur hat den Zähler reingebaut, der andere den Wasserzähler erneuert. War anscheinend notwendig.
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Es gab ein Angebot über genau die 257 €, das habe ich natürlich nicht unterschrieben. Rechnung kam trotzdem.
Na dann, standhaft bleiben. Die Leistungen wurden weder beauftragt, noch durchgeführt -> kein Anspruch auf Vergütung.
Weise die Forderung letztmalig zurück und weise darauf hin, dass Dein Anlagenerrichter gem. EEG die Anlage in Betrieb genommen hat. Du musst dann erst wieder reagieren, falls der gelbe Brief vom Mahngericht kommt.
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Hallo und vielen Dank erst Mal für dieses tolle Forum. Ich reihe mich leider ein in den Kreis der Stadtwerke Bayreuth Geschädigten. Bin mir nach Lesen dieses Threads aber nun immer noch nicht sicher, wie es bei mir ist. Habe letzte Woche überraschend eine Rechnung erhalten. Wurde auf Nachfrage der Grundlage dafür darauf hingewiesen, dass ich das ja beauftragt hatte. In der Tat war da ein Haken gesetzt. Den Hinweis auf Kosten muss ich übersehen haben. Ist das so dann korrekt und ich bin selbst schuld oder ist das trotzdem unrechtmäßig?
Danke für die Hilfe.
Rechtlich gesehen hast Du eine Willenserklärung abgegeben, dass Du für die Kosten aufkommst. Dieser Willenserklärung musst Di widersprechen und sie begründen, sowie die Zahlung verweigern. Wie das geht, steht hier genau beschrieben. Es macht Sinn, dass man sich darüber im klaren wird, was ein Vertrag ist ud wie man einem Vertrag nach Abschluss einseitig kündigt. Das muss beachtet werden. Schließlich wird der andere Vetragspartner geschützt. Stichwort ist "Irrtum" dass man das unterschreiben müsste, um in den Genuss der Einspeisevergütung zu kommen. Tatsächlich ist dem aber nicht so.
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Eine super Zusammenfassung.... vor allem, die Nav ist auch kein Grund.....
Anlagenbetreiber gestärktwww.photovoltaik.eu