Ich grüße euch,
mich plagen momentan zwei ganz unterschiedliche Themen, bei denen ich bitte eure Hilfe brauche:
Hausbesitzer "Hans" hat ein Haus BJ 1995 mit folgendem Zählerschrank (Siehe Bild)
Hans möchte eine Anlage >10kWp installieren. -> Erzeugungszähler wird benötigt.
Folgende Frage:
1.: Darf Hans den TSG Platz für den Erzeugungszähler verwenden, ohne einen neuen zusätzlichen Schrank mit einem Ersatz TSG Platz zu installieren?
2.: Hans hat mit dem Vertrag bei YellowStrom auch seinen Messstellenbetreiber gewechselt. Setzt das Bayernwerk trotzdem einen Erzeugungszähler? (Yello muss dann auch einen Zweirichtungszähler liefern)
3.: Kann Hans (wenn nötig) von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen damit er den Yellostromzähler loswird und das Bayernwerk wieder sein Messstellenbetreiber wird?
Grüße
Patrick