Hallo zusammen,
die LVN verweigert die einfache Anmeldung für eine steckerfertige Anlage (max. 600W, 2 Module), weil, so deren Begründung, es sei bereits eine Erzeugungsanlage im Betrieb (was ja stimmt, ca. 14 Monate im Betrieb) und daher soll die Anmeldung durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen.
Ist deren Forderung gerecht oder ist es eine Schikane?
Ich habe für die Anmeldung deren Anmeldungsformular verwendet.
Die steckerfertige Anlage habe ich selbst fest "aufgelegt" mit einer separaten UV inkl. Automaten, FI und Stromzähler. Ich muss sagen, dass ich E-Ing bin und es denen nicht mitgeteilt habe.
Einen Elektriker zum jetztigen Zeitpunkt (Corona, Ferien, Kleinigkeit) ist sehr schwer zu bekommen und eigentlich für die einfache Anmeldung übertrieben.
Was ist Eure Meinung? Ist es rechtens?
Im Formular steht:
"Die maximale Leistung von 600 W wird nicht überschritten und es werden keine weiteren Stromerzeugungsanlagen betrieben."
Das ist scheinbar deren Argumentation, da bereits eine Stromerzeugungsanlage betrieben wird.
Was sollte man am Besten tun? Denen Mitteilen, dass ich Elektro-Ing. bin und es darf? Da, in der Hierarchie über Elektromeister? Würde es ausreichen oder muss doch einen Elektriker bestellen, wie auch immer?
Gibt es vielleicht einen ähnlichen Fall?
Danke im Voraus & sonnige Grüße,
Apsimon12