Hallo!
Ich bin gerade auf etwas gestoßen, was mich gerade vor einige Rätsel stellt.
Vielleicht weiß jemand von euch Rat?
Meine Umsatzsteuererklärung 2017 wurde von mir eingereicht mit Elster am 9. Juli 2018, Betrag 166,26 Euro.
vom Finanzamt per Lastschrift abgebucht wurden 166,26 Euro am 16. August 2018.
-> passt.
Am 11. November 2019 hat das Finanzamt allerdings weitere 26,79 Euro per Lastschrift abgebucht, Hinweis im Verwendungszweck Umsatzsteuer 2017
-> Hat jemand eine Idee wofür hier nochmal was abgebucht werden sein könnte? Es gab keinerlei Ergänzung zur Umsatzsteuererklärung meinerseits und auch keinerlei Nachrichten seitens des Finanzamtes.
Meine Umsatzsteuererklärung 2018 wurde von mir am 21. Mai 2020 eingereicht, Betrag 124,87 Euro. Ja, Frist total überschritten, ich weiß.
Vom Finanzamt wurden per Lastschrift 124,87 Euro eingezogen am 6. April 2020.
--> Wie kann das Finanzamt schon 6 Wochen vor Abgabe meiner Steuererklärung den genauen Betrag wissen und per Lastschrift abbuchen?
Gibt es hierfür irgend eine logische Erklärung? Ich will jetzt nicht wirklich beim FA nachfragen und dann ggf. als der letzte Depp dastehen...
Dankeschön!
Manuel