Balkonkraftwerk am Geländer als "Sichtschutz" gilt laut WEG (Wohneigentumsgesetz) als "bauliche Veränderung" ?

  • Hallo liebe Foristi.
    Folgender Sachverhalt:
    Ich habe seit 5 Monaten ein Balkonkraftwerk (600Watt) installiert. Die beiden Solarpanels hängen , jederzeit entfernbar, außen am Balkongeländer meiner Eigentumswohnung. 2 kleine Panels (je 90 Watt) hatte ich schon seit 12 Jahre als "Notstromversorgung in KFZ-Batterien eingespeist.
    Ich wohne in einer Wohnalage mit 18 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen). Die Balkongeländer sind als senkrechte Metallstäbe und teilweise Lochblech mit ca. 95% Durchsicht ausgeführt. Die Balkongeländer der anderen Wohnungen sind mit Sichtschutzbahnen je blickdicht verspannt. Mal innen, mal außen am Geländer, mal bunt , mal gestreift, also bislang ohne Vorgabe und Restriktion.
    Ich hatte nun in der letzten Eigentümerversammlung meine beiden Panels als "Sichtschutz" beantragt und das wurde als "bauliche Veränderung" gewertet, wo man offenbar nur mit Allstimigkeit abstimmen darf.
    Das wurde auch , zumindest mehrheitlich zugelassen, jedoch wird das nun eine Partei wegen "technischem Unsinn" nachträglich anwaltlich anfechten.
    Die Bedingung bei der Abstimmung war: Eintrag ins Marktstammregister, Anmeldung beim Netzbetreiber und Unbedenklchkeitsbescheinigung der Gemeinde. Dann könnten auch andere Eigentümer mit einem Balkonkraftwerk Strom tanken. Alle Bedingungen habe ich erfüllt und soll nun, nur wegen einer nicht postiv "Solargestimmten", alles wieder abbauen.
    Frage: Hätte man mit einer Gegenklage Erfolg oder was sind da Eure rechtlichen Erfahrungen?

    Balkonanlage EVT560S, 620 Wp, Auswertung Enverbridge 202
    und
    Smart MPPT Victron - 180 Wp, 2 x 12 V Volt Solarakku, 24 Volt Wechselrichter 230 Volt
    Smart MPPT Victron - 180 Wp 1 x 12 Volt Liontronakku -bluetooth mit Ecoflow plus

  • das kommt doch darauf an, was genau vertraglich vereinbart ist

    wenn da vereinbart ist daß "technischer Unsinn" nicht erlaubt ist, dann usw...

    was genau ist denn "technischer Unsinn" eigentlich ?

    Was wurde bei der EIgentümerversammlung denn zugelassen, und wie genau, einstimmig oder mehrheitlich, bzw. ist Einstimmigkeit oder Mehrheit gefordert. usw.

    das wären alles so rechtliche Fragen die außer dir niemand beantworten kann, weil niemand hier wissen kann was in dem Vertrag drinsteht den du unterschrieben hast.

  • das kommt doch darauf an, was genau vertraglich vereinbart ist

    wenn da vereinbart ist daß "technischer Unsinn" nicht erlaubt ist, dann usw...

    was genau ist denn "technischer Unsinn" eigentlich ?

    Was wurde bei der EIgentümerversammlung denn zugelassen, und wie genau, einstimmig oder mehrheitlich, bzw. ist Einstimmigkeit oder Mehrheit gefordert. usw.

    das wären alles so rechtliche Fragen die außer dir niemand beantworten kann, weil niemand hier wissen kann was in dem Vertrag drinsteht den du unterschrieben hast.

    ich habe gar keinen Vertrag unterschrieben. Ich habe nur , als Tagesordnungspunkt "Sonstiges" den Ersatz meines in die Jahre gekommenen Stoff-Sichtschutzes durch 2 Solarpanels (Balkonkraftwerk), wieder als Sichtschutz, angemeldet und Musterbilder von Balkonkraftwerken beigelegt. Balkonverkleidungen wurden bei uns bislang noch nie angemeldet. Jeder hat vorgehängt, was ihm gefiel.

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  • Tja, da wirst du wohl anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen müssen. Allgemein gilt: erlaubt ist, was nicht gesetzlich oder vertraglich verboten ist, und was außerdem für Dritte zumutbar ist. Was davon hier zutrifft, kann man nur unter Abwägung aller relevanten Umstände beurteilen.

  • ja einfach die Platten als Sichtschutz montieren, ohne sie elektrisch anzuklemmen.

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Wer viel fragt, kriegt viel Antworten...

    Hättest du mal einfach angeschraubt :whistling:

    hingen ja schon 6 Monate, damit sich jeder ein Bild machen konnte...

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  • Tja, da wirst du wohl anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen müssen. Allgemein gilt: erlaubt ist, was nicht gesetzlich oder vertraglich verboten ist, und was außerdem für Dritte zumutbar ist. Was davon hier zutrifft, kann man nur unter Abwägung aller relevanten Umstände beurteilen.

    Habe Bekannte, die haben einfach das Dach zugepflastert, ohne die Gemeinde zu fragen, ob das "zulässig" sein. Wie ist das denn baurechtlich ( Bebauungsplan?) geregelt bei großen Dachanlagen?

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  • In den Bauordnungen der Länder sind

    Zitat

    Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes,

    im Innenbereich (§34 BauGB) verfahrens- und genehmigensfrei...

  • ..dann werde ich mal zum Anwalt gehen...

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