Ok, gerne. Die Elektromobilität hat immer einen eigenen Zähler. Da hängen also nur noch die Wallboxen und die Steuerungstechnik drauf. Alle Wallboxen haben geeichte Zähler. Die Abrechnung des Gesamtstroms erfolgt anteilig der Wallboxzähler. Die Anteilsrechnung ist deshalb wichtig, da Verluste und Verbrauch für die Steuereinheiten nicht gesondert gezählt werden, aber natürlich anfallen und über die Anteiligkeit mit verteilt werden.
Mir ist auch klar, dass man den günstigeren PV-Strom nicht direkt verrechnen kann. D.h. jemand, der nur tagsüber laden würde, lädt eigentlich billiger, als einer, der immer nachts laden würde. Für eine echte Abrechnung bräuchte man überall Smartmeter - was aber das System so aufwändig machen würde, dass die Mehrkosten nicht im Verhältnis zum Ertrag stehen.
Unsere Maxime ist das KISS-Prinzip: Wenn die WEG das mitmacht, könnte man das System technisch dennoch direkt in der obigen Abrechnung umsetzen. Profitieren würden dann alle gleichmäßig, da effektiv die Strombezugskosten sinken. Dies könnte aber zum Beispiel dadurch geheilt werden, dass sich alle Nutzer gleichermaßen an den Installationskosten beteiligen.
Insofern wäre es für mich abrechnungstechnisch umsetzbar. Ist es das aber auch rechtlich?