Hallo zusammen,
ich habe momentan ein Problem mit dem Finanzamt bei uns in Leverkusen.
Wie ich bereits hier aus dem Forum herausgelesen habe, sollte man sich einen Einspeisevertrag "schenken", da dieser einen nur schlechter stellt.
Es gibt zwar angeblich gaaaaanz wenige Ausnahmen, vermute aber nicht das Leverkusen dazu zählen würde.
Oder weis jemand das der Einspeisevertrag der EVL hier einen besser stellt als in der EEG verankert
(Haben aber eh noch nichts vorliegen) ?
Unser Finanzamt besteht allerdings darauf.
Erste schriftliche Nachricht vom FA kann ich gerade nicht finden, aber
Inhalt war quasi: Es muss ein Einspeisevertrag vorgelegt werden. Und
die Auftragsbestätigung (obwohl die bereits die Rechnung der PV Anlage vorliegen haben) (?).
Hatte darauf schriftlich geantwortet:
".......
vielen Dank für Ihre Nachricht vom XX.XX.2020.
Ich habe allerdings nicht vor einen Einspeisevertrag abzuschließen, solange dieser uns nicht besser stellt als das EEG.
Ein Einspeisevertrag ist auch nach EEG nicht notwendig.
Zitat:
EEG 2017 §7 (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen."
Die Auftragsbestätigung der PV-Anlage liegt diesem Fax bei.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne, auch unter der Rufnummer ...... zur Verfügung."
Hatte danach noch mal im FA angerufen und nachgefragt, dort teilte mir dann mit, das es nicht so einfach zu erklären wäre und mir dies daher schriftlich mitgeteilt würde. Hatte im Gespräch mehrmals mitgeteilt, das wir nicht vorhaben einen Einspeisevertrag zu unterschreiben.
Darauf kam dieses Schreiben vom FA:
".......
um entscheiden zu können, ob Sie unternehmerisch tätig sind,
ist der Einspeisevertrag für das Finanzamt erforderlich.
Erst durch Einspeisung Ihres Stromes in das öffentliche Netz werden
Sie zum Unternehmer."
((Einwurf von mir:
Auch dieses hatte ich dem FA bereits beim Telefongespräch mitgeteilt - also das wir bereits seit Anfang Mai einspeisen - Aber weiter:))
"Sie erhalten von ihrem Stromanbieter dementsprechend auch eine
Vergütung (mit oder ohne Ausweis der Umsatzsteuer). Diese Angaben
werden ebenfalls benötigt um entscheiden zu können, ob ein
Vorsteuerabzug zu gewähren ist.
Auf eine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 AO wird verwiesen.
....."
Also, verstehe ich das Finanzamt richtig, ohne Einspeisevertrag
bekomme ich keinen Vorsteuerabzug vom Finanzamt Leverkusen?
Kann diese Einschränkung nirgends im EEG finden - aber wir drehen uns im Kreis.
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Dies ist leider nicht unser ein zigstes Problem,
denn unser Solateur (ebenfalls Elektriker) hatte mir dringendst geraten, den Stomzähler der
Stadtwerken auszubauen bis die neuen Zähler von (welche er in unserem Namen bei ComMetering bestellt hatte) da sind, da wir ansonsten äußerst wahrscheinlich mit Rechtlichen Problemen zu tun bekämen,
welches bei der Installation der PV-Anlage auch so durchgeführt wurde.
Dank seinem Rat bekommen wir es nun wohl auch, der Energieversorger hat dies nun an seine Rechtsabteilung weitergeleitet - wegen Stromdiebstahl.
Natürlich gegen uns und nicht gegen den Elektriker,
gab es nicht so etwas wie "Beraterhaftung?" musste selber im alten Job so etwas im Sinne einer Versicherung abschließen.
Evtl. waren wir naiv - hatten gedacht "Experten" in ihrem Fach kennen
sich aus, bzw. müssen sich auskennen.
(Um Verwirrungen vor zu greifen:
Ich schreibe häufig "Wir", aber die Anlage läuft nur auf einen von uns
(Ehepaar))
Würde mich über Tipps und Anregungen von euch sehr freuen.
Wünsche euch reichlich Sonnenschein auf eure Module!