Wie verhält sich denn die Thematik beim Betreiben einer Anlage aus 09/2019 und nun Erweiterung um eine Bestandsanlage aus 2008 am gleichen Wechselrichter?
NAB Zusage kam heute, dazu der Begleittext:
„Da sie Ihre Bestandsanlage 2019 um zwei Bestandanlagen 2008 erweitern erfolgt die EEG Vergütung entsprechend der in dem jeweiligen Jahr geltenden Regelung.
Die Mengenaufteilung wird ermittelt über die Gesamtmenge im Verhältnis der Leistungen.
Die Anmeldung der Bestandsanlage erfolgt durch einen im Installateur Verzeichnis der Gemeindewerke eingetragenen Installateur.
Da die Gesamtleistung der Anlage größer 10kWp beträgt gelten hier besondere Vergütungssätze, ggf. kommt eine EEG-Umlagepflicht auf den Eigenverbrauch zum Tragen.“
1.) Brauche ich erneut einen eingetragenen Installateur? Auf der AC-Seite ist doch alles unverändert.
2.) Die Gesamtleistung der Anlage ... Das sind doch zwei unterschiedliche Anlagen, im Abstand von 11 Jahren errichtet, richtig? Also keine niedrigeren Vergütungssätze und auch keine EEG-Umlagepflicht?