Kleine PV-Anlage anmelden (1.8kWp mit 2.4kW Speicher)

  • Hallo zusammen!

    Meine Fragen sind vermutlich beinahe so alt wie das Forum.

    Trotz etlicher Stunden Recherche, scheine ich nicht wesentlich schlauer geworden zu sein, und es zeigt sich nirgends ein grüner Zweig... :roll:


    Also, meine kleine Eigenverbrauchsanlage (1.8kWp plus 2.4kW Speicher) ist eigentlich soweit fertig installiert, und ich habe sie inzwischen auch im MaStR angemeldet (mich als Betreiber, sowie die Erzeugungsanlage, und den Speicher).


    Wie geht es nun weiter?

    Wird sich der Netzbetreiber daraufhin zwecks Anmeldung mit mir in Verbindung setzen, oder muss ich da aktiv werden?

    Die Anmeldung beim Netzbetreiber (LEW) muss ein entsprechend zugelassener / eigetragener Elektriker vornehmen, richtig? Oder kann ich das auch selber anmelden?

    (Einen Elektriker aus meiner Region habe ich schon kontaktiert, aber der hat grad wenig Zeit, also das kann noch etwas dauern...:neutral:)


    An einer Einspeisevergütung bin ich -angesichts der Größe der Anlage- nicht sonderlich interessiert. Momentan (bzw. seit 2015) ist im Haus ein "normaler" digitaler Zähler mit Rücklaufsperre verbaut.

    Muss ich mir trotzdem einen ZweiRichtungsZähler einbauen lassen? Auf eigene Kosten? Und für den muss ich jährlich "Miete" zahlen?

    Das würde ich gern vermeiden. Wenn ich einen Gewinn aus einer Einspeisevergütung den Kosten eines neuen Zählers inklusive Einbau gegenüberstelle, erscheint es mir wirtschaftlich sinnvoller, den Eigenverbrauch zu optimieren, und was dann noch übrig bleibt, einfach ohne "Vergütung" ins Netz laufen zu lassen. Darf man das?


    Und wie ist das mit der EEG-Umlage, die muss man doch wohl hoffentlich nicht auf den Eigenverbrauch zahlen?? Oder erst ab einer kWp-Grenze?

    Wenn ich die Anlage auf meine Firma (GmbH) laufen lasse, den erzeugten Strom aber auch, oder vor allem, privat verbrauche, dann wird vermutlich die Umlage auf den privat genutzten Strom fällig, oder? Oder??


    [Noch spannender wird's, wenn die GmbH von mir eine Werkstatt gemietet hat, auf deren Dach ich einen Teil der Anlage, den Rest aber die GmbH errichtet hat, der Strom dann aber über den Hauszähler läuft, und Anschlussinhaber zu gleichen Teilen meine Lebensgefährtin und ich sind... undsoweiter. Nein, auf dieses Thema bitte NICHT eingehen... Freilich hab ich steuerliche Beratung, die scheinen bei dem Thema aber manchmal auch etwas überfordert... Wahrscheinlich wird es einfacher, wenn ich meinen Teil an die GmbH verkaufe, oder die Gmbh die Anlage an mich verkauft - inzwischen tendiere ich zu letzterem.]


    Ich finde das alles ziemlich kompliziert und wahnsinnig umständlich. Einfach wäre, "einfach" Solarstrom dank eigener Investition zu erzeugen, und den dann überwiegend selber zu verbrauchen. Scheint aber nicht unbedingt gewollt zu sein.


    Soviel erstmal. Würde mich freuen, wenn ich niemanden allzusehr mit meinen Anfängerfragen genervt habe, und ich ein paar verständliche Antworten, vor allem zum weiteren Vorgehen mit dem VNB (Anmeldung) und ggf. notwendigem Zählertausch (?) bekommen könnte.

    Vielen Dank schonmal!

  • Bitte lies - mehrfach als "Gold wert" gelobt - FAQ - wertvolle Informationen zu PV-Anlagengröße, Stromspeicher, Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauch, Optimierung, Simulation, erwartbarer Ernte, Auslegung, Wärmepumpe, rechtlichen und steuerlichen Grundlagen, Netzanschlussbegehren zwecks EEG-Vergütung uvm

    Da werden viele deiner Fragen beantwortet.


    Zähler mit Rücklaufsperre kann bleiben wenn du keine Vergütung möchtest. Wozu der Verlust bringende Speicher an einer so kleinen Anlage?

  • Vielen Dank für deine Antwort!

    Bei den faq war ich schonmal... hab mich dann aber wohl wieder mit anderen Themen ablenken lassen... :-?

    Dann hab ich ja nun erstmal genug Lesestoff.


    Die kleine Anlage mit Speicher hat sich irgendwie so ergeben. Also war auch nicht von Anfang an so geplant.

    Das ging los mit einem ective-Wechselrichter (12V) und zwei Modulen, die aus einem Wohnmobil übrig waren, und hat sich dann auf dem kleinen Süddach der Werkstatt so weiter entwickelt.

    Inzwischen weiss ich ja auch etwas mehr über die Wirtschaftlichkeit größerer Anlagen, und für den Fall hab ich auch noch das bisher freie Hausdach... wenn ich mir das mal leisten kann.

  • Zähler mit Rücklaufsperre kann bleiben wenn du keine Vergütung möchtest.

    das ist pflanze s Spezialmeinung, ich nehme an, weil er nicht mit wirklichen Sanktionen rechnet :).

    Wenn du das rechtlich sauber haben willst, kommst du um eine Anmeldung durch einen Elektriker und einen 2RZ nicht herum (der übrigens nicht mehr "Miete" kostet). Und auch, ob dir Vergütung bezahlt wird oder nicht, kannst du dir nicht aussuchen. Wildes Einspeisen ist bei Anlagen über 600 W nicht zulässig. Technisch auf Nulleinspeisung zu regeln, das ist zulässig, aber ökologisch gesehen Blödsinn und technisch gesehen unnötiger Aufwand.


    Ganz grundsätzlich ist so eine kleine Anlage und dann auch noch mit Speicher keine gute Entscheidung, vor allem, wenn das Potential für mehr Module da ist.

    "1.21 Gigawatt - Tom Edison, wie erzeugt man soviel Strom? Das ist unmöglich! Unmöglich!"

  • Solarstrom dank eigener Investition zu erzeugen, und den dann überwiegend selber zu verbrauchen. Scheint aber nicht unbedingt gewollt zu sein.

    schalt doch die Anlage endlich an! Worauf wartest du noch...?

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • :mrgreen::thumbup:... freilich läuft die schon, seit dem ersten Tag. Erst provisorisch und jetzt halt "ordentlich" und macht auch Spaß!

    Jetzt möchte ich halt noch den weniger angenehmen Teil mit Papierkram, Anmeldung usw. in sinnvolle Bahnen bekommen.


    Monsmusik Das hilt mir schonmal deutlich weiter!

    Also werde ich den Zählertausch selber berappen müssen, aber danach fällt keine Jährliche Gebühr mehr an.

    Und dann wird eben ein wenig eingespeist und vergütet und ich muss mir nur überlegen, ob das privat oder auf die GmbH sinnvoller ist.

  • Also werde ich den Zählertausch selber berappen müssen,

    Die Kosten für den Zählertausch sind je nach VNB unterschiedlich zwischen 0 und ca. 150€.


    Auf den 2RZ besteht der VNB meist aus formalen Gründen weil er auch die Einspeisung bilanzieren muss egal ob du Einspeisvergütung willst oder nicht.

    Grüße
    Didi


    2015: 1052 kWh/kWp; 2016: 1036 kWh/kWp; 2017: 1102 kWh/kWp; 2018: 1162 kWh/kWp; 2019: 1137 kWh/kWp; 2020: 1106 kWh/kWp; 2021: 1035 kWh/kWp

    "Handle so, wie du auch von anderen behandelt werden willst" (frei nach Kant)

    Steuern und Finanzamt (Dank an pflanze :))

  • Hallo,


    ich frage mich, wie die Anlage mit dem Netz verbunden ist (z. B. Netzparallelbetrieb oder Inselanlage mit Bypass)?


    Welchem Wechselrichter verwenden Sie dafür?

  • Auf den 2RZ besteht der VNB meist aus formalen Gründen

    Wichtig ist dass nix dauerhaft rückwärts dreht. Das ist auch mit Rücklaufsperre sichergestellt. Daher würde ich keine Tauschkosten forcieren.