Hallo zusammen,
mein Schwiegervater hat eine Anlage aus 2005 mit ca. 5kWp und ist für diese Anlage voll Umsatzsteuerpflichtig.
Kann man die Anlage aus 2005 nicht auch in die Kleinunternehmerregelung überführen oder spricht hier was dagegen?
Ich selbst habe 2016 eine Anlage in Betrieb genommen und werden eben nach den bekannten 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung wechseln.
Daniel