Hallole,
habe heute (nach über 9 Wochen Laufzeit meiner Anlage) auch einen Einspeisevertrag den EnBW bekommen, den ich natürlich dankend ablehne.
Sie schreiben unter anderem in 4. Vergütung
Sollte eine wesentliche Änderung des EEG eintreten, z.B. wenn das EEG mit EG-Recht für nicht vereinbar erklärt wird, behält sich die REG vor, zuviel gezahlte Vergütung vom Einspeiser erstattet zu verlangen, soweit dies rechtlich rückwirkend für zulässig erklärt wird oder möglich ist.
Ich glaube die EVU`s lehnen sich sehr weit aus dem Fenster. Werde diesen Vertrag mal meinen Bundestagsabgeordneten schicken. Mal sehen, ob da einer zu antwortet.
Gruss
aland11