Messkonzept für mehrere PV-Anlagen mit Speicherbatterie mit einem einzigen gemeinsamen PV-Erzeugungszähler möglich?

  • Ich habe bereits folgenden Aufbau:

    3,12 kWp aus dem Jahr 2011 (noch mit Vergütung für Eigenverbrauch)

    1,2kWp aus Nov. 2019 (ohne Vergütung für Eigenverbrauch).

    Beide Anlagen an einem Fronius Primo 3.0-1 (3kW max 1-phasig)


    Ich möchte nun eine weitere Anlagenerweiterung:

    4,2kWp auf PV Carport

    Fronius Symo Gen24 3-phasig 10kW

    mit Batteriespeicher BYD 10kWh

    Diese Komponenenten (auch Wechselrichter und Batterie) sind ca. 40m Leitungsweg vom Hausanschlussraum (mit Fronius Primo und Zählern) entfernt.

    Ein Fronius SmartMeter wird noch im HAR angebracht.


    Der Fronius Symo unterstützt Batterie laden AC und DC gekoppelt gleichzeitig. Also die Bestandsanlage kann AC-gekoppelt auch die Batterie laden.


    Ich möchte nun weiterhin Messkonzept 5 verwenden (1 gemeinsamer PV-Erzeugungszähler und 1 Zweiwegezähler).


    In dem Übersichtsplan vom Netzbetreiber ist da aber keine Batterie erwähnt.


    Darf ich das Messkonzept verwenden. Ich meine der Fronius Symo wird so eingestellt, dass niemals die Batterie aus dem Netz geladen wird.

    Somit wird der Strom der PV-Anlagen nur in der Batterie zwischengespeichert. Falls die Batterie dann entladen wird, läuft der Strom erst über den PV Erzeugungszähler. Ist das so zulässig bzw. machbar?

    Wird der Netzbetreiber das so abnehmen?


    In deren Übersicht für mögliche Messkonzepte ist nichts von Batteriespeicher erwähnt.


    Zweite Frage:

    Ist die Kombination 1-phasiger (3kW) und 3-phasiger Wechselrichter (10kW) so zulässig. Ich glaube mehr als 4,6kW darf nicht einphasig eingespeist werden?

  • dass niemals die Batterie aus dem Netz geladen wird.

    Das wird sich im Extremfall nicht verhindern lassen, bevor man die Batterie schrottet, ist es geschickter doch mal aus dem Netz zu laden.


    Aus $24 Abs. 3 EEG2017


    Zitat

    Anlagenbetreiber können Strom aus mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen


    Ein Speicher ist zwar (hier) auch eine Anlage im Sinne des EEG und der Strom wird (bzw. würde, weil du aus dem kaum einspeisen wirst) auch gleich vergütet, wie der aus der PV, aber er ist halt keine PV. Daraus würde ich (IANAL) erst mal folgern, daß eine gemeinsame Messung nicht erlaubt ist. Andererseits wird das regelmäßig so gemacht, weil die Vergütung ja identisch ist/wäre:?:


    Warum willst du überhaupt einen Erzeugugszähler für die neue Anlage? Brauchen tust du ihn nicht und damit wäre das "Problem" gelöst.

  • Warum willst du überhaupt einen Erzeugugszähler für die neue Anlage? Brauchen tust du ihn nicht und damit wäre das "Problem" gelöst.



    Ich glaube in der Übersicht der möglichen Messkonzepte glaube ich gibt es diese Möglichkeit nicht.


    Meine 1. PV-Anlage benötigt Erzeugungszähler weil Jahr 2011.


    Meine 2. PV-Anlage hängt am gleichen Wechselrichter wie 1.PV-Anlage. Deswegen läuft diese über den Erzeugungszähler mit.


    Meine 3. PV-Anlgage hätte einen eigenen Wechselrichter. Ja da wäre es möglich diese nachdem Erzeugungszähler einzuhängen.


    Welches Messkonzept wäre das?

  • Vielleicht Messkonzept 6 wenn man Z3 weglässt. Aber da steht nichts, dass man Z3 weglassen darf.


    Jeder Zähler kostet extra. Das möchte man vermeiden.


    Auf der letzten Seite gibt es eine Übersicht für Kombinationsmöglichkeiten bei mehreren Anlagen.


    EEG 2009 und EEG 2017 erlauben nur Messkonzepte 4, 5 und 6.


    So ein Messkonzept wo die neue Anlage vor dem Erzeugungszähler liegt aber selbst gar keinen Erzeugungszähler hat, gibt es nicht.


    Was man wohl bräuchte wäre eine Kombination aus Messkonzept 5 und 6. EA1 und EA2 haben selben Wechselrichter. EA3 hätte neuen Wechselrichter, braucht aber keine Z3.

  • MK7, wobei Z3 entfällt. Im Profil von pflanze findest du ein MK, das das auch mit (insgeamt) zwei Zählern ermöglicht.


    edit: du kannst Beiträge auch bearbeiten ;)

    Zu überlegen wäre auch auf den Erzeugungszähler ganz zu verzichten, dann bekommst du den Selbstverbrauch aus der 2011er-Anlage halt nicht bezahlt. Durch die Mischvergütung ist der eh schon gesunken, müßte man halt durchrechnen.

  • Das wird sich im Extremfall nicht verhindern lassen, bevor man die Batterie schrottet, ist es geschickter doch mal aus dem Netz zu laden.

    Du meinst wegen Tiefenentladung? Ist das wirklich notwendig? Ich glaube der Fronius Symo kann so konfiguriert werden, niemals aus dem Netz zu laden. Das sollte doch dann mit Messkonzept 5 in Ordnung sein.

  • Das sollte doch dann mit Messkonzept 5 in Ordnung sein.

    Wie geschrieben, hänge ich da selbst, vielleicht kommt noch jemand dazu. Streng nach Gesetzestext ist es wohl nicht erlaubt, wird aber halt doch überall gemacht (aber in aller Regel nicht bei einem Erzeugungszähler sondern nur bei der Einspeisung). Entgegen meiner Signatur, würde ich da doch mal den VNB fragen.

    Wie im edit geschrieben, würde ich mal rechnen, ob das mit dem Erzeugungszähler überhaupt noch Sinn macht, wenn du alles gemeinsam mißt. Odr anders gesagt - wie hoch war denn der Selbstverbrauch aus der 2011er-Anlage bisher?

  • Beide Anlagen an einem Fronius Primo 3.0-1 (3kW max 1-phasig)

    an jeweils einem oder am selben?

    4,2kWp auf PV Carport

    Fronius Symo Gen24 3-phasig 10kW

    mit Batteriespeicher BYD 10kWh

    Eije, das passt doch nicht zusammen.

    Bitte lies das mehrfach als "Gold wert" gelobte PV-Grundwissen.

    Für unabhängige Beratung stell bitte Luftbild, Maße, Dachneigung, Belegungsplan, sonstige Dächer, Garagen, Carports, Foto Zählerschrank usw. ein.


    N-Ergie-Netz ist dein VNB?

    Meine 2. PV-Anlage hängt am gleichen Wechselrichter wie 1.PV-Anlage.

    Dem Kontext nach schließe ich du meinst denselben. Wenn es mehrere wären wäre fast egal ob sie 'gleich' sind.


    Jeder Zähler kostet extra. Das möchte man vermeiden

    Deswegen nimmt man nicht die MK-Serviervorschläge vom VNB sondern baut sich sein MK nach Bedarf.


    Hier Altanlagen am selben WR mit zwingender Erzeugungsmessung.

    Wie Kollege richtig gesagt hat: Nimm die Kaskadenmessung aus meiner Signatur mit insges 2 2RZ.

    Aber warum möchtest du einen Verlust bringenden Speicher?

    Hast du die beiden Texte in Stromspeicher, Akkus und Cloud-Anbieter gelesen?

    so eingestellt, dass niemals die Batterie aus dem Netz geladen wird.

    Das wäre fatal und kann den Akku mittelfristig zerstören. Ab und an braucht er Notladung. Das sollte man tunlichst nicht unterbinden!!!


    Kaskade ist keine schlechte Idee um in 10 Jahren die Altanlage zu priorisieren.


    Prio 1: SinnVOLLE Planung und Erkennen, dass Speicher nur Aufwand fast ohne Nutzen bietet.

    Wenn dann die Details ganz klar sind können wir das MK passend für dich machen.

  • Deswegen nimmt man nicht die MK-Serviervorschläge vom VNB sondern baut sich sein MK nach Bedarf.

    Aber woher weiß ich, ob der VNB das gebaute MK akzeptiert?


    Mein Frage wäre, ist die Kombination von Messkonzepten zulässig.


    EA1 (3,12kWp 2011) und EA2 (1,2kWp 2019) mit Messkonzept 5.


    (EA1+EA2) und EA3 (4,2kWp 2021) mit Messkonzept 6 jedoch ohne Erzeugungszähler Z3 für EA3. Nur ein einziger gemeinsamer Erzeugungszähler für EA1 und EA2.


    Messkonzepte siehe PDF Link oben.