Hallo,
ich habe heute Schreiben vom VNB erhalten, in dem darauf hingewiesen wird, dass es ein Urteil des BGH (Az XIII ZR 5/19) gibt, das die Fernabschaltung verbietet und eine gestufte Reduzierung erfordert.
Scheinbar will dieser VNB zumindest (Enso) noch nicht einmal die von ihm für "kleinere" Anlagen selber erlaubte Variante 100%-0% über Schütz mehr akzeptieren.
Zu dem Thema gibt es hier im Forum scheinbar noch keine Diskussion. Ist das für euch alle kein Thema, oder noch kein Thema? Habt ihr alle gestufte Regelung eingebaut?
Ciao
Michael