Vielen Dank für die bisherige Unterstützung. Ich komme langsam an die Thematik ran
Hier habe ich noch weitere Verständnisfragen zur Umsatzsteuervoranmeldung:
1. Den Betrag für die MwSt-Rückerstattung für den PV-Anlagenkauf kann ich erst in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, auf welcher auch der Monat der Rechnung ausgestellt ist - und nicht bereits für die erste Umsatzsteuervoranmeldung, bei der ansonsten eine "0" gesandt wird? Angenommen ich "gründe mein Unternehmen auf 01.01.2020 - bezahle die Rechnung für die Anlage aber erst im Juni komplett - dann trage ich für die Monate Januar bis Mai "0" ein und für Juni dann eben den Betrag der MwSt für den Kaufpreis?
2. Wenn ich es richtig verstehe, zeigt mir die Anlage nach Inbetriebnahme an, wieviel kwh ich selbst verbraucht und wieviel ich eingespeist habe --> -Hieraus errechne ich dann meine Einnahmen und trage diese dann in die Voranmeldung ein? Eine Abrechnung vom Stromanbieter erhalte ich ja nur einmal jährlich.
3. Bei Ausgaben: Trage ich hier auch Kosten für Versicherungen, Fachliteratur, Handwerkerkosten usw. mit ein? Oder mache ich das erst am Ende in der "richtigen" Umsatzsteuererklärung?