Meine kleine PV-Anlage (Daten siehe Titel) soll weichen, da ich auf dem Gebäude eine neue Anlage mit 4,9 kWp und Speicher (7kWh) nachrüsten möchte.
Die vorhandene Pionier-Anlage 2,8kWp (aus dem 1000-Dächer-Programm) soll bleiben und ab 2021 nur noch Eigenverbrauch liefern.
Meine Fragen:
1. Die Idee ist, die Kleinanlage auf ein Gebäude in einer anderen Gemeinde umzuziehen, auf der ich schon seit 2015 eine Anlage mit 9kWp in Überschusseinspeisung
betreibe.
a) Muss ich um die alte Einspeisevergütung für ca. 1,5 Jahre zu bekommen einen neuen Volleinspeisezähler setzen lassen?
b) Nach 2021 soll sie ins Hausnetz einspeisen: Fällt anteilige EEG-Umlage für den selbstverbrauchten Strom wegen Überschreitung der 10kWp-Grenze an?
Umzug einer PV-Kleinanlage mit Volleinspeisung (1,2kWp aus 2001) auf ein Gebäude mit PV-Anlage in Überschusseinspeisung
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wirtschaftliche Überlegungen spielen bei der ganzen Geschichte keine Rolle, vermute ich mal ?
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zu a) entweder so, oder gleich als kaufmänisch bilanzielle Durchleitug
zu b) Umlage wird nicht wege Übeschreitung der 10kWp fällig, weil beide Anlagen getrenn betrachtet werden, sondern, weil die Befreiung für Anlagen bis 10kWp zumindest derzeit nur 20 Jahre lang gilt.
Wirtschaftlich sinnvoller dürfte in der Tat eine Neuanlage auf der gesamten freien Fläche sein, statt den Umzug zu machen.
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Zum Beitrag von Jodl:
Was meinst du?
An erster Stelle steht für mich der Klimaschutz, d.h. wieviel kWh kann ich umweltfreundlich produzieren und dadurch fossilen und (atomaren) Strom vermeiden.
Auch die Nach-Nutzung der Materialien, die ja mit Energie produziert werden mußten, spielt eine Rolle.
Wenn ich dann nichts zuzahlen muss für die Massnahme (Selbstinstallation) wäre ich zufrieden! -
zu a) entweder so, oder gleich als kaufmänisch bilanzielle Durchleitug
zu b) Umlage wird nicht wege Übeschreitung der 10kWp fällig, weil beide Anlagen getrenn betrachtet werden, sondern, weil die Befreiung für Anlagen bis 10kWp zumindest derzeit nur 20 Jahre lang gilt.
Wirtschaftlich sinnvoller dürfte in der Tat eine Neuanlage auf der gesamten freien Fläche sein, statt den Umzug zu machen.
Zu a) gute Idee: kann ich das mit einem eigenen (nicht geeichten) Zähler machen?
zu b) die 1,2kWp-Anlage bekomme ich noch auf dem neuen Gebäude Dachseite, Ausrichtung WNW (ca. 285Grad) unter.
Für welchen Teil der PV-Anlagen (9+1,2)kWp müßte ich dann anteilige EEG-Umlage abführen?
Auf dem Altgebäude möchte ich die 2,8kWp-Anlage mit den historischen SM55-Modulen nachnutzen. -
Notwendige Zähler müssen seit dem MsbG immer von einem MSB kommen und der Erzeugungszähler wäre notwendig.
Umlage wäre auf den aus den 1,2 kWp selbst genutzten Strom fällig (ebenso bei den 2,8kWp auf dem andren Haus).
BTW: ungeeicht war in D für Abrechungszwecke noch nie erlaubt (was nicht bedeutet, daß es nciht gemacht wurde)
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neue Anlage mit 4,9 kWp und Speicher (7kWh) nachrüsten möchte.
Speicher möchtest du primär um den Strom der Altanlage aufzufangen? Wenn nein lass ihn weg. Wenn ja: Rechnen ob sich das rentiert. Wegen 500 kWp Strom im Jahr bin ich recht sicher dass sich der Speicher immer noch nicht rentiert.
Pionier-Anlage 2,8kWp. Dazu komen 1,2 kWp. Was ist von wann?
Vlt. zeichnest du mal alle Gebäude samt Bestand, IBN-Datum und freier Fläche damit wir die beste Lösung finden.
"ab 2021 nur noch Eigenverbrauch liefern" heißt Überschuss auf dem Dach lassen. Das ist für mich nicht die beste Lösung.
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An erster Stelle steht für mich der Klimaschutz, d.h. wieviel kWh kann ich umweltfreundlich produzieren und dadurch fossilen und (atomaren) Strom vermeiden.
es koennte natuerlich aber auch sein, dass deine altanlage schon so schlecht funktioniert, dass ganz neue module (deutlich mehr leistung/flaeche) sie in ein paar jahren schon uebertroffen haben.
die energetische amortisation ist binnen monaten erledigt und die altanlage kannst du ja auf einer gartenhuette noch weiterbetreiben!
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jetzt verkaufst du sie doch?
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Was noch icht erwähnt wurde - bei Umzug muß der WR die aktuellen Anforderungen erfüllen, was ich jetzt schnell gefunden habe, erfüllt der SWR850 noch nicht mal die letzte oder vorletzte Norm. Alles kei Problem, so lang er da bleibt, wo er ist...