Hallo liebe Forumler,
hier findet man wirklich auf fast alles eine Antwort - manchmal muss man nur etwas länger suchen.
Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beschäftigt mich noch ein Punkt, den ich bislang nicht klären konnte, allerdings häufiger vorkommen müsste, weil die Situation nicht ungewöhnlich ist:
Errichtung eines Neubaus mit PV-Anlage. Die PV-Anlage wird 08/2020 installiert, Einzug ist erst 01/2021.
Da die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit spätestens jetzt beginnt (da die erste 25%-Anzahlung inkl. MwSt. zur PV-Anlage an den Solarteur fällig ist), wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt (auf KUR wird verzichtet - SEPA-Mandat natürlich anbei).
Da ich natürlich nicht im Rohbau wohne, stellt sich die Frage nach der "Anschrift des Unternehmens" im Formular. Das Unternehmen an wird ja künftig an Ort und Stelle des neuen EFH betrieben. Aktuell existiert dort aber außer einer Baugrube mit Bodenplatte noch nichts - auch kein Briefkasten
Was sollte ich denn im Formular eintragen? In den allgemeinen Angaben ist klar, dass hier die aktuelle (Melde)Adresse eingetragen wird. Aber was ist mit "Anschrift des Unternehmens" (aktuelle Adresse oder Adresse des künftigen Neubaus = Anlagestandort)? Es gibt ja bei "Anschrift des Unternehmens" noch die Möglichkeit "ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung" einzutragen... was macht man da?
Eine kleine Nachfrage noch zu den Teil "Voraussichtliche Einkünfte": Warum wird hier auch die "nichtselbständige Arbeit" der normalen Arbeitnehmer abgefragt bzw. trägt man dort seine Einkünfte ein oder lässt man das einfach leer? Für die "nichtselbständige Arbeit" wird doch das FA kaum Vorauszahlungen verlangen wollen - das erledigt sich ja automatisch über die einbehaltene Lohnsteuer. Hat diese Abfrage ggf. Gründe, die für uns als "gewöhnliche" PV-Betreiber keine Rolle spielen?
Hier bin ich für eine kurze Hilfe sehr dankbar.
Der Rest ist "sonnen"klar (sehr passend bei PV-Anlagen) und für andere Leser kurz zusammengefasst, die eine PV-Anlage mit Verzicht auf KUR anmelden:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb für beide Jahre immer schön mit NULL deklarieren, Summe der Umsätze (geschätzt) durch 1000*kWp*Einspeisevergütung_pro_kWh ermitteln (im Jahr der Betriebseröffnung anteilig)
Und wer den "Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 1.4.2012" ausfüllen muss: unter 5. die erste (Abgabe an das örtliche Energieversorgungsunter- nehmen) und dritte Checkbox (nichtunternehmerische Zwecke (private, hoheitliche, ideelle Verwendung)) ankreuzen und grob geschätzt 70% bzw. 30% eintragen; unter 6. "zu 100%" dem Unternehmensvermögen zuordnen. Alles andere führt bei "normalen PV-Betreibern" nur zu Problemen.
Viele Grüße,
Benji