Speicher =! USV
Mehrwertsteuer auf Speicher, Rückerstattung?
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wer schon ein Unternehmen besitzt
Davon war nicht die Rede. Wenn man den gespeicherten Strom für ein Gewerbe nutzt, kann man die Anschaffung selbstverständlich steuerlich geltend machen, immer.
Hier ist aber die Rede von rein privater Nutzung. Und USV bei der PV Einspeiseanlage ist witzlos, oder? Wenn Strom weg, dann auch keine Einspeisung...
Ich bleib dabei, das ist einfach Beschiss am Staat und damit am Steuerzahler.
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Also wenn ich jetzt das Dokument Leitfaden der bayerischen Steuerverwaltung bzgl. Stromspeicher hernehme und richtig verstehe, dann sagt es doch aus:
Solange ich mindestens 10% Strom einspeise, kann auch ein nachträglicher Stromspeicher bzw. eine Erweiterung, sowohl vorsteuertechnisch, als auch Abschreibungstechnisch abgesetzt werden.
Einzig die Abschreibungsdauer kann variieren (AC oder DC).
Oder irre ich mich?
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Wenn du von 10% deines gespeicherten Stroms (besser el. Energie) redest wohl schon ... In dem Fall nutzt du den Speicher ja auch gewerblich (e.g. Bereitstellung von Regelenergie oder irgendwelche Cloudservices).
Bleibt dann nur noch die Frage ob du es schaffst mit diesem Unternehmen dauerhaft Gewinn zu erwirtschaften, damit das mit der Abschreibung durchgeht und nicht irgendwann (v.wg. Liebhaberei) die Steuerersparnisse wieder zurueckverlangt werden.
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Hape Kerkeling: Das ganze Leben ist ein Quiz und wir sind nur die Kandidaten.
Auch beim Finanzamt spielt man dieses Quiz und manchmal gewinnen sogar die Kandidaten
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Das macht doch jeder wenn er Strom einspeist und Geld dafür bekommt. das ist doch gewerblich.
es steht dort ja:
Wichtig ist dabei, dass nicht der in der Batterie gespeicherte Strom unternehmerisch genutzt werden muss, also zum Beispiel ins Netz eingespeist oder anderweitig verkauft, sondern der von der Photovoltaikanlage insgesamt erzeugte Strom. Es reicht also aus, mindestens zehn Prozent des Stroms an den Netzbetreiber zu verkaufen.Oder habe ich da einen Denkfehler.
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Du wolltest den Speicher nachtraeglich anschaffen um deiner Firma durch Speichern Strom zu klauen... da kann es dann wohl schwerlich um den durch die PV sowieso eingespeisten Strom gehen, sondern natuerlich nur um den, der durch diesen Speicher geht und durch dessen Verkauf die Firma ev. zusaetzlich profitiert.
Das ist ja in den Links oben auch genauso formuliert... das was du grade wieder aus dem Zusammenhang gerissen zitiert hast (wohl aus dem PV-Magazin), bezieht sich eindeutlich auf das "Kauft man beides gleichzeitig,..." davor (und USt!). Und nach deinem Zitat geht es dann weiter: "Anders ist es, wenn ein Batteriespeicher später zu einer bestehenden Photovoltaikanlage nachgerüstet wird."
Du hast also eine Lesefehler wuerde ich sagen...
Wieder anders ist es fuer die ESt,... das geht es dann um AC oder DC, also um selbstaendiges Wirtschaftsgut oder eben nicht (und nicht um Zordnungsobjekte und wann die Anschaffung war wie oben bei der umsatzseteuerlichen Betrachtung). Das Diagram im PV-Magazin droesselt die Faelle eigentlich ganz gut auf ... auch da geht es im Falle von AC aber um den gespeicherten Strom und nur bei DC bist scheints du fein raus.
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Wird der Speicher nachträglich angeschafft, ist er eine eigenständiges Zuordnugsobjekt. Daher kein Vorsteuerabzug.
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Ich habe meine PV Anlage erweitert und zwei WR verbaut. Einer davon als Hybrid. An dem Speicher ist fest eine wallbox verbaut. Da ich meinen Solarstrom tageszeit unabhängig als Autostrom anbieten will brauche ich den Speicher. somit zur Gewinnerziehlung notwendig.